Zug verspätet oder ausgefallen (Zugfahrt vor dem 7. Juni 2023)

 

  • Mehr als 60 Minuten Verspätung?
  • Anschlusszug verpasst?
  • Zug ausgefallen?

Was kann ich tun?

  1. Auf die Weiterfahrt verzichten, die kostenfreie Rückfahrt antreten und eine (anteilige) Erstattung des Fahrpreises beantragen.
    Das Bahnunternehmen hat in diesem Fall die nicht in Anspruch genommene Strecke bzw. die gesamte Strecke, wenn die Fahrt aufgrund der Verspätung sinnlos ist, gebührenfrei zu erstatten.

  2. Die Fahrt ohne zusätzliche Kosten und unter vergleichbaren Bedingungen fortsetzen.
    (soweit das möglich ist)

  3. Die Reise auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.
    Die Reise sollte innerhalb eines angemessenen Zeitraumes angetreten werden. Zusätzlich gilt, dass gegebenenfalls die Geltungsdauer der Fahrausweise zu verlängern ist bzw. diese für alternative Beförderungswege gültig geschrieben werden. (z. B. bei zuggebunden SparSchiene-Tickets)

  4. In einem Hotel übernachten bzw. ein Taxi zu nutzenwenn Sie den letzten Anschlusszug verpasst haben.
    Der im Nah- und Regionalverkehr festgelegte Höchstbetrag für eine Hotelübernachtung beträgt 80 Euro pro Person, für eine Taxifahrt 50 Euro pro Person. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich vorher an das jeweilige Unternehmen zu wenden.

  5. Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten sind dem Fahrgast Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis anzubieten sofern vor Ort vorhanden und möglich.

Die rechtliche Grundlage ist Art. 15, 16 und 18 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 sowie § 2 und § 8 EisbBFG.

Fahrgäste sind über Störungen, Verspätungen und Zugausfälle sowie die voraussichtlichen Auswirkungen angemessen und je nach Verfügbarkeit zu informieren. Die Information  hat über die vorhandenen Informationskanäle (z. B. Schalter, Fahrkartenautomat, Aushänge, Monitore etc.) zu erfolgen.

Tipp:
Lassen Sie sich vom Bahnunternehmen eine Bestätigung über die Verspätung oder den ausgefallenen Zug ausstellen. (z.B. am Bahn-Schalter, oder auf der Website des Bahnunternehmens)