Stornierung, Rückgabe und Erstattung (vor dem 7. Juni 2023)

Ich kann meine Fahrkarte nicht verwenden. Erhalte ich das Geld zurück? Fallen Gebühren an?

Einzelfahrkarten können Sie grundsätzlich vor dem ersten Geltungstag zurückgeben.

Zeitfahrkarten können Sie auch während der Geltungsdauer zurückgegeben.
Die Erstattung erfolgt anteilig für den Zeitraum, ab dem die Karte nicht mehr genutzt wird.

Für die Rücknahme der Fahrkarten kann das Unternehmen eine adäquate Bearbeitungsgebühr verlangen.
Liegt das Verschulden beim Unternehmen und kann das Ticket innerhalb des Gültigkeitszeitraums nicht mehr verwendet werden, darf von Unternehmensseite keine Gebühr eingehoben werden ( z. B. bei einem Zugausfall ).

Die rechtliche Grundlage ist § 9 EisbBFG.