Tarife und Informationspflicht (vor dem 7. Juni 2023)

Ich möchte mich über die wichtigsten Tarife informieren. Wo finde ich diese?

Eisenbahnunternehmen und Verkehrsverbünde müssen Fahrpläne und Tarife auf ihrer Website veröffentlichen. Auch muss eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen auf der Website zur Verfügung gestellt werden. Die aktuellen Tarifbestimmungen erhalten Sie auch unentgeltlich an den Personenschaltern der Bahnunternehmen oder Verkehrsverbünde.

Grundsätzlich muss es auch auf Bahnhöfen und in Zügen die Möglichkeit zur Einsicht in eine Zusammenfassung der Tarifbestimmungen geben.

Die rechtliche Grundlage ist § 12 EisbBFG, § 22 EisbG und Art. 8 iVm Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007.

Ich fühle mich unzureichend über meine Rechte informiert. Welche Informationen sind vom Unternehmen bereitzustellen?

Fahrgäste sind über Störungen, Verspätungen und Zugausfälle sowie die voraussichtlichen Auswirkungen angemessen und je nach Verfügbarkeit zu informieren. Die Information hat über die vorhandenen Informationskanäle zu erfolgen (z. B. Schalter, Fahrkartenautomat, Aushänge, Monitore etc.).

Fahrgäste haben sich ebenfalls angemessen und rechtzeitig über allfällige Störungen, wie etwa Verspätungen und Zugausfälle, zu informieren und die angebotenen Mitteilungen zu beachten.

Einer erhöhten Informationsverpflichtung sind die Unternehmen nachzukommen, wenn ihnen die Daten der Reisenden vorliegen (z.B. mittels E-Mail oder SMS)

Die rechtliche Grundlage ist § 20 EisbBFG und Art. 8 iVm Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007.