Schlichtungsantrag Bahn

Wenn mit einem Bahnunternehmen, Fahrkartenverkäufer, Bahnhofsbetreiber, Reiseveranstalter, Verkehrsverbund oder einem innerstädtischen Verkehrsbetrieb keine Einigung möglich ist, unterstützt die apf schnell, unabhängig, kostenlos und provisionsfrei.

Hier finden Betroffene einen umfassenden Leitfaden für die Eingabe ihres Anliegens (Zugverspätung, Zugausfall, Probleme mit dem Nachtzug, Strafen, Erstattungen). Die hervorgehobenen blauen Ziffern führen dabei Schritt für Schritt durch den Prozess.

Sie haben ein Problem mit einem Unternehmen.

Einreichung Ihres Schlichtungsantrags.

Information zum weiteren Ablauf und der Bearbeitung Ihres Schlichtungsantrags.

Bitte beachten Sie:

In welchen Fällen kann die apf keine Hilfestellung anbieten?

  • Wenn das Anliegen nicht zuerst dem betroffenen Unternehmen zur Lösung des Problems vorgelegt wurde.

  • Wenn weder Ankunfts- noch Abfahrtsort oder Niederlassung des betroffenen Unternehmens in Österreich liegen.

  • Anträge, die nicht die Beförderung von Fahrgästen betreffen, z. B. wenn allgemeine Themen wie Verkehrslärm oder -aufkommen betroffen sind.

Bitte wählen Sie:

Ich habe meine Beschwerde schriftlich beim Unternehmen eingebracht, jedoch keine Einigung erzielt oder innerhalb eines Monats keine Antwort erhalten.

Ich habe noch keine Beschwerde beim Unternehmen eingebracht.

Bitte bringen Sie Ihren Schlichtungsantrag mit unserem Online-Formular ein.
Sollte das für Sie nicht möglich sein, können Sie uns Ihren Schlichtungsantrag mit allen notwendigen Beilagen auch per Post übermitteln:

Postanschrift:
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Bereich Bahn
Linke Wienzeile 4/1/6
A-1060 Wien

Telefonische Erreichbarkeit (Hotline):

Wir sind für Sie von Montag bis Freitag an Werktagen von 10 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer +43 1 5050 707 710 erreichbar.
Telefonisch geben wir gerne Auskünfte zum Ablauf eines Schlichtungsverfahrens und zu Ihren Fahrgastrechten.

Ein Schlichtungsantrag muss immer auf schriftlichem Weg bei der apf eingebracht werden, um ein Schlichtungsverfahren eröffnen zu können.
 
 
Kann ich mein Anliegen persönlich bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte vorbringen?

Persönliche Vorsprachen können ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung erfolgen!

FEEDBACK

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