Schlichtungsantrag Flug

Wenn mit einem Luftfahrtunternehmen oder Flughafenbetreiber keine Einigung möglich ist, unterstützt die apf schnell, unabhängig, kostenlos und provisionsfrei.

Hier finden Betroffene einen umfassenden Leitfaden für die Eingabe ihres Anliegens (Flugverspätung, Flugausfall, Nichtbeförderung, Überbuchung, mangelhafte Information, Probleme rund um das Reisegepäck). Die hervorgehobenen grünen Ziffern führen dabei Schritt für Schritt durch den Prozess.

Sie haben ein Problem mit einem Flugunternehmen / Flughafenbetreiber.

Einreichung Ihres Schlichtungsantrags.

Information zum weiteren Ablauf und der Bearbeitung Ihres Schlichtungsantrags.

Bitte wählen Sie:

Ich habe meine Beschwerde schriftlich direkt bei dem ausführenden Unternehmen (Fluglinie) eingebracht und keine Einigung erzielt oder innerhalb von sechs Wochen keine Antwort erhalten.

Ich habe noch keine Beschwerde bei der ausführenden Fluglinie eingebracht.

Bitte bringen Sie Ihren Schlichtungsantrag mit unserem Online-Formular ein.
Sollte das für Sie nicht möglich sein, können Sie uns Ihren Schlichtungsantrag mit allen notwendigen Beilagen auch per Post übermitteln:

Postanschrift:
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Bereich Flug
Linke Wienzeile 4/1/6
A-1060 Wien

Telefonische Erreichbarkeit (Hotline):

Wir sind für Sie von Montag bis Freitag an Werktagen von 10 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer +43 1 5050 707 740 erreichbar.
Telefonisch geben wir gerne Auskünfte zum Ablauf eines Schlichtungsverfahrens und zu Ihren Fluggastrechten.

Ein Schlichtungsantrag muss immer auf schriftlichem Weg bei der apf eingebracht werden, um ein Schlichtungsverfahren eröffnen zu können.
 
Kann ich mein Anliegen persönlich bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte vorbringen?

Persönliche Vorsprachen können ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung erfolgen!
 
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