SCHLICHTUNG BUSBESCHWERDE
Sie haben ein Problem mit einem Unternehmen.
Einreichung Ihrer Beschwerde mittels Beschwerdeformular.
Information zum weiteren Ablauf und der Bearbeitung Ihrer Beschwerde.
Bitte beachten Sie:
In welchen Fällen kann die apf keine Hilfestellung anbieten?
- Wenn das Anliegen nicht zuerst dem betroffenen Unternehmen zur Lösung des Problems vorgelegt wurde.
- Wenn weder Ankunfts- noch Abfahrtsort oder Niederlassung des betroffenen Unternehmens in Österreich liegen.
- Anträge, die nicht die Beförderung von Fahrgästen betreffen, z. B. wenn allgemeine Themen wie Verkehrslärm oder -aufkommen betroffen sind.