SCHLICHTUNG FLUGBESCHWERDE
Sie haben ein Problem mit einem Flugunternehmen / Flughafenbetreiber.
Einreichung Ihres Schlichtungsantrags.
Information zum weiteren Ablauf und der Bearbeitung Ihres Schlichtungsantrags.
Bitte beachten Sie:
In welchen Fällen kann die apf keine Hilfestellung anbieten?
- Wenn das Anliegen nicht zuerst dem betroffenen Unternehmen zur Lösung des Problems vorgelegt wurde.
- Wenn weder Ankunfts- noch Abfahrtsort oder Niederlassung des betroffenen Unternehmens in Österreich liegen.
- Anträge, die nicht die Beförderung von Fahrgästen betreffen, z. B. bei allgemeinen Themen wie Verkehrslärm oder Probleme mit dem Hotel am Urlaubsort