Bei Abflugverspätungen und daraus resultierenden Wartezeiten sind Fluglinien verpflichtet Passagieren unentgeltlich Betreuungsleistungen anzubieten. Das heißt, Snacks, Getränken und – falls notwendig – die Hotelunterbringung und den Transfer zwischen Flughafen und Hotel sowie die Kontaktaufnahme, per E-Mail oder Telefon. Das gilt grundsätzlich, wenn der Abflug
bei Flügen bis zu 1.500 km um zwei Stunden oder mehr verspätet ist.
bei Flügen innerhalb der EU ab 1.500 km um drei Stunden oder mehr verspätet ist.
bei Flügen von 1.500 km bis zu 3.500 km (nicht innerhalb der EU) um drei Stunden oder mehr verspätet ist.
bei Flügen über 3.500 km (nicht innerhalb der EU) um vier Stunden oder mehr verspätet ist.
Gemäß der am 14.12.2017 veröffentlichten Pressemitteilung des NIKI Insolvenzverwalters werden Flugtickets welche innerhalb eines bestimmten Zeitraumes gekauft wurden erstattet....
Wer aufgrund einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität Betreuung am Flughafen braucht, erhält diese kostenlos. Der Bedarf sollte nach Möglichkeit 48 Stunden vor Abflug angemeldet werden.
Fahrgäste sind verpflichtet auf ihr Gepäckstück zu achten. Das gilt auch dann, wenn die Zugbegleiterin bzw. der Zugbegleiter das Abstellen eines Gepäcksstückes auf ein vom Sitzplatz nicht einsehbares offenes Gepäcksregal anordnet.
Wird ein Gepäcksstück während der Zugfahrt gestohlen, haftet das Bahnunternehmen grundsätzlich nicht. Das hat der OGH vor kurzem entschieden.
In Österreich fahren ungarische Busunternehmen hauptsächlich auf den Strecken Budapest–Wien Zentrum und Budapest–Flughafen Wien. Bei der apf gingen einige Beschwerden über ein ungarisches Busunternehmen ein, das Busfahrten von Budapest nach Wien kurzfristig und ohne ausreichende Information an die betroffenen Fahrgäste annulliert hatte. Da die Reisenden eine alternative Beförderung buchen mussten und dadurch mit zusätzlichen Kosten konfrontiert waren, wandten sie sich an die apf.
Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, mit November 2017, ist es der Air Berlin nicht mehr möglich etwaige Ansprüche zu entschädigen. Die apf kann daher leider keine Beschwerdefälle zu Air Berlin mehr annehmen bzw. bearbeiten.
Auch die Jahreskarten zählen zu den Zeitfahrkarten und erlauben die uneingeschränkte Nutzung von Zügen (und meist auch Bussen) auf der ausgewählten Strecke im vordefinierten Zeitraum von einem Jahr. Besitzerinnen und Besitzer von (Verbund-)Jahreskarten erhalten eine Entschädigung, wenn der Pünktlichkeitsgrad im Regionalverkehr, der von den Bahnunternehmen festzulegen ist, nicht erreicht wird. Dieser muss mindestens 95 Prozent pro Monat betragen. Gemessen werden alle Züge des Regionalverkehrs im jeweiligen Streckenabschnitt. Herangezogen werden von den meisten Bahnunternehmen die streckenabschnittsbezogenen Auswertungen der ÖBB-Infrastruktur.
Die Einstellung des Flugbetriebs von Air Berlin stellt eine Ausnahmesituation dar, die für Air Berlin Kunden sehr schwierig ist. Gemäß Informationen der apf bieten daher die Lufthansa, Eurowings, Austrian Airlines und SWISS gestrandeten Passagieren, die ihren Flug vor dem 15. August 2017 bei der Air Berlin gebucht haben, vergünstigte Flüge nach Hause an. Der Heimflug muss - um das Angebot nutzen zu können - zwischen dem 28. Oktober 2017 und dem 15. November 2017 stattfinden.
Das Angebot gilt für Flüge innerhalb Europas, z. B. können Passagiere die Österreich-Spanien-Österreich gebucht haben und in Spanien gestrandet sind, das Angebot annehmen. Der Langstreckenverkehr wurde von Air Berlin bereits am 15. Oktober eingestellt und ist daher nicht berücksichtigt worden.
Für eine Fahrpreisentschädigung ist die Art des Beförderungsvertrags relevant, das bedeutet, ob eine Einzel-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarte genutzt wird. Je nachdem welche Karte gekauft wurde haben Fahrgäste unterschiedliche Rechte bei Zugverspätung, Zugausfall oder versäumten Anschlusszug. Eine Verspätung ist dann gegeben, wenn der Zug verspätetet an einem Bahnhof oder einer Haltestelle eintrifft. Züge gelten jedoch nicht sofort als verspätet; die meisten österreichischen und europäischen Bahnunternehmen messen eine Verspätung erst ab einer gewissen Verspätungsdauer. Bei der ÖBB-Personenverkehr sind das z. B. 5 Minuten 29 Sekunden.
Die Fluglinie Air Berlin hat am 15. August 2017 den Antrag auf Insolvenz gestellt. Durch die Insolvenz gelten gesonderte Regelungen für alle Passagiere die davon betroffen gewesen sind bzw. sein werden – z. B. durch eine Flugverspätung bzw. Flugannullierung.
Rechtlich gesehen bleiben Entschädigungsansprüche gegen Air Berlin auch im Fall der Insolvenz bestehen, das heißt, dass Fluggästen bei Verspätungen und Annullierungen eine Entschädigung zusteht. Wirtschaftlich gesehen ist der Entschädigungsanspruch im Insolvenzfall schwer durchzusetzen, da das Unternehmen zahlungsunfähig ist, etwaige Entschädigungsansprüche bestehen gegenüber der Insolvenzmasse.
Auf der Homepage der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte sind Musterbriefe für Beschwerden an Fluglinien abrufbar. Die Musterbriefe wurden auf Basis der EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) 261/2004) erstellt und weisen die Fluglinie auf Ihre Ansprüche in folgenden Fällen hin:
Im multimodeln Verkehr werden im Rahmen einer Reise verschiedene Verkehrsmittel genutzt. Das kann z. B. die Bahn als Zubringer für eine Schiffs- oder Flugreise sein. In diesen Fällen sind dann grundsätzlich nur die Fahrgastrechte des jeweiligen Verkehrsträgers gültig.
Liegen außergewöhnliche Umstände vor, so sind Airlines von der Pflicht befreit, bei Verspätungen und Flugausfällen eine Ausgleichszahlung zu leisten. Damit stellen diese Umstände eine wesentliche Ausnahmebestimmung in Bezug auf die konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 dar, die laut ständiger Rechtsprechung des EuGH im Zweifel eng auszulegen ist, um den bestmöglichen Schutz der Passagierrechte zu gewährleisten. Der Begriff der „außergewöhnlichen Umstände“ wird in der Verordnung selbst nicht genauer definiert, sondern nur damit umschrieben, dass sich die Flugunregelmäßigkeit auch bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen durch das Luftfahrtunternehmen nicht hätte vermeiden lassen.
Grundsätzlich gilt die Verordnung über die Rechte von Busfahrgästen dann, wenn ein Fahrplan veröffentlicht ist, es sich also um eine Linienbusfahrt handelt, der Ankunfts- oder Abfahrtsort innerhalb der EU (bzw. des EWR) liegt und die Strecke mindestens 250 Kilometer lang ist. Außerdem muss der Großteil der Strecke innerhalb der EU (bzw. des EWR) zurückgelegt werden. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind Art. 2 der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 und § 32a Kraftfahrliniengesetz (KflG).
Immer wieder melden sich Passagiere bei der apf, die einen Flug gebucht hatten, dessen Abflug- und Ankunftszeit von der Airline einseitig abgeändert wurde. Kommt es dadurch (im Vergleich zur ursprünglichen Buchung) zu einer um mehr als drei Stunden verspäteten Ankunft am Endziel, steht den Reisenden grundsätzlich keine Ausgleichszahlung zu, da der Flugplan ja bereits vorab entsprechend geändert wurde und die zuletzt bekannt gegebene Ankunftszeit für die Berechnung einer Verspätung maßgeblich ist.
Vorteilscard und Österreichcard können entweder bar bezahlt oder mittels SEPA-Lastschriftverfahren monatlich vom Konto des Fahrgastes abgebucht werden. Bei Einzug vom Konto ist es wichtig zu wissen, dass nach Erhalt des Verständigungsschreibens, in dem das Bahnunternehmen über die automatische Verlängerung der Karte informiert, vom Fahrgast eine schriftliche Kündigung an das Unternehmen zu senden ist, wenn er oder sie diese Verlängerung nicht wünscht. Dies hat innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Verständigung zu erfolgen.
Kehrt ein Flugzeug zum Abflugort zurück, haben die Passagiere die gleichen Rechte wie bei einer Flugannullierung. Der Begriff „Annullierung“ gemäß der Fluggastrechteverordnung schließt auch den Fall ein, dass ein Flugzeug startet, aus unvorhersehbaren Gründen aber zum Abflughafen zurückkehren muss (ein sogenannter Turnaround).
Eine Beschwerdeführerin wollte mit ihren beiden Kindern eine Reise mit dem Autoreisezug von Feldkirch nach Graz buchen. Da bislang eine gleichzeitige Buchung von Personen- und Autoreisezug-Tickets online nicht möglich ist kaufte sie zuerst die Personentickets, was ohne Probleme funktionierte. Als sie allerdings danach das Ticket für das Auto buchen wollte und dies nicht möglich war, nahm sie Kontakt mit dem Bahnunternehmen auf. Telefonisch erhielt sie die Information, dass es offensichtlich keine Autoreisezug-Tickets mehr gäbe, weil die vorgesehenen Plätze bereits vergeben waren. Da die Reise ohne das Auto für die Beschwerdeführerin sinnlos war, wollte sie die gebuchten Personentickets stornieren. Da das Bahnunternehmen die Stornierung ablehnte, wandte sie sich an die apf. Die apf erzielte, dass die Beschwerdeführerin die gesamten Kosten der Personentickets in Form von Gutscheinen zurückerhielt.
Wird ein Flug annulliert, muss die Fluglinie den Passagieren die Wahl zwischen der Erstattung des Ticketpreises, einer alternativen Beförderung oder dem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt bieten.
Um an dem Entschädigungsverfahren teilnehmen zu können, ist es bei vielen Verkehrsverbünden notwendig, bei Bestellung bzw. Verlängerung der Jahreskarte gesondert der Datenweitergabe an das Bahnunternehmen zuzustimmen. Nicht immer ist dabei klar, ob die Zustimmung und somit die Anmeldung erfolgt ist. Positiv ist an dieser Stelle der Verkehrsverbund Ostregion zu erwähnen. Dieser übermittelt die Daten aller Jahreskarten die eine Bahnbeförderung beinhalten, seit der Tarifumstellung im Jahr 2016, automatisch an das jeweilige Unternehmen.
Die apf konnte einen Jahreskartenbesitzer unterstützen, dem das Bahnunternehmen die Jahreskartenentschädigung nicht ausbezahlen wollte. Grund dafür war, dass im Verspätungsentschädigungssystem keine Fahrtstrecke eingetragen war. Der Reisende kaufte eine Verbund-Jahreskarte und meldete sich korrekterweise danach auf der Homepage der ÖBB-PV (ÖBB-PV) für die Verspätungsentschädigung an. Nach Auswertung der Zugverspätungen für das Jahr 2014 wurde ihm der zustehende Entschädigungsbetrag automatisch auf das angeführte Konto überwiesen. Anders im Jahr 2015, in dem er keine Entschädigung ausbezahlt bekam.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 haben Passagiere mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität Anspruch darauf, dass sich Fluglinien bestmöglich darum bemühen, bei der Sitzplatzvergabe auf deren Bedürfnisse einzugehen.
Immer wieder melden sich Passagiere bei der apf, die einen Flug gebucht hatten, dessen Abflug- und Ankunftszeit von der Airline einseitig abgeändert wurde.
Die ÖBB-Personenverkehr (ÖBB-PV) betreibt nicht nur Züge sondern auch eine Fernbuslinie, den ÖBB-Intercity-Bus. Der ÖBB-Intercity-Bus fährt auf den Strecken Graz-Klagenfurt, Klagenfurt-Venedig und Venedig-Lido di Jesolo.
Eine Reisegruppe von fünf Personen (eine Person im Rollstuhl sitzend) reiste von Bonn nach Wien. Beim Ticketkauf erfolgte laut Beschwerdeführer (BF) auch die Anmeldung des Rollstuhls. Die Hinfahrt verlief reibungslos, bei der Rückfahrt wurde aufgrund des Rollstuhls der gesamten Reisegruppe die Beförderung verweigert.
Der Preis stellt für viele Reisende ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl des Verkehrsmittels dar. Damit Passagiere und Fahrgäste nicht selbst auf einer Vielzahl von Websites die Preise recherchieren und vergleichen müssen bieten sogenannte Preisvergleichsportale diese Recherche kostenlos an. Häufig wird diese Dienstleistung von Start-up-Unternehmen angeboten, aber auch etablierte Verkehrsunternehmen bieten zusätzlich Preisevergleichsportale an.
In Österreich fahren ungarische Busunternehmen hauptsächlich auf den Strecken Budapest-Wien Zentrum und Budapest-Flughafen Wien. Bei der apf sind einige Beschwerden, über ein ungarisches Busunternehmen eingegangen, das Busfahrten von Budapest nach Wien kurzfristig und ohne ausreichende Information an die betroffenen Fahrgäste annulliert hat.
Im Streitfall mit dem Unternehmen sorgt die apf für rasche Lösungen. Anders als bei anderen Anbietern, ist das Service der apf für Sie als Passagier kostenlos und provisionsfrei. Das heißt, Passagiere erhalten immer den vollständigen Entschädigungsbetrag zurück und müssen auch im Erfolgsfall keine Provision zahlen.
In unserem heutigen Fall informieren wir darüber, welche Leistungen bei Annullierung von einer Fluglinie zu erbringen sind, wenn die Passagiere rechtzeitig, das heißt spätestens 14 Tage vor planmäßigem Abflugtermin, darüber informiert wurden.
Im Streitfall mit dem Bahnunternehmen sorgt die apf für rasche Lösungen. Anders als bei anderen Anbietern, ist das Service der apf für Sie als Passagier kostenlos und provisionsfrei. Das heißt, Passagiere erhalten immer den vollständigen Entschädigungsbetrag zurück und müssen auch im Erfolgsfall keine Provision zahlen.
Im heutigen Fall reisten die Beschwerdeführenden mit dem Nachtreisezug von Hamburg nach Wien. Dabei kam es aufgrund eines Heizungsausfalles und einem Wasserschaden in der Toilette des Waggon zu Qualitätseinbußen.
Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt Ihre Rechte bei Verspätung und Annullierung. Allerdings nur dann, wenn ein einheitlicher Beförderungsvertrag abgeschlossen wurde. Das ist der Fall, wenn für eine mehrgliedrige Flugreise, das bedeutet einen Flug mit einem oder mehreren Anschlussflügen, eine durchgängige Reservierungsnummer bzw. Buchungscode vorhanden ist. Das ist beispielsweise bei Direktbuchung bei Fluglinien und grundsätzlich bei Buchung über ein Reisebüro Ihres Vertrauens gewährleistet, nicht aber immer bei Buchung über Online-Portale.
Die Reisende konnte, da sie ihre Jahreskarte verloren hatte, diese bei der Kontrolle im Zug nicht vorweisen und erhielt aufgrund dessen eine Strafzahlung. Da sie diese nicht gerechtfertigt empfand wandte sie sich telefonisch an das Kundenservice des Bahnunternehmens, das ihr mitteilte, dass sie einen Einspruch schriftlich vornehmen müsse. Das tat sie kurz vor Ablauf der gesetzlichen Frist von einem Monat.
Möglicherweise haben Sie es auch selbst schon einmal erlebt: Man bucht einen Flug, der in einigen Monaten stattfinden soll, und ein paar Wochen vor Abreise bekommt man die Information, dass die Airline die Flugzeiten geändert hat. Meistens wird der Reiseverlauf dadurch aus Kundensicht nicht verbessert, da die Änderung als ungünstig wahrgenommen wird bzw. sie die bisherige Reiseplanung beeinträchtigt.
In dem heutigen Fall geht es um eine Zugverspätung auf einer grenzüberschreitenden Fahrt aufgrund der die Reisende die gebuchte Hotelübernachtung am Zielort (Lienz) nicht in Anspruch nehmen konnte.
Einfach, rasch und kostenlos. Anders als bei anderen Anbietern, vermittelt die apf im Streitfall mit einem Unternehmen für Passagier kostenlos und provisionsfrei. Das heißt, Sie als Reisende/-r erhalten immer den vollständigen Entschädigungsbetrag zurück und müssen auch im Erfolgsfall keine Provision zahlen.
In unserem heutigen Fall informieren wir darüber, welche Ansprüche Sie gegenüber einer Fluglinie haben, wenn Ihr Flug mit mehr als 3 Stunden Verspätung den Zielort erreicht.
Heute geht es um einen Fall, in dem eine Reisende ihren Zug von Linz nach Wels versäumte, da sie aufgrund des großen Andrangs von Fahrgästen vom Zugbegleiter angewiesen wurde, eine der nicht so stark frequentierten Türen zum Einsteigen zu nutzen.
Das Angebot an Fernbusfahrten, als kostengünstige Alternative zu anderen Verkehrsmitteln, wächst auch am österreichischen Markt stetig an. Daher wollen wir Sie heute darüber informieren, nach welchen Kriterien Hand- und Reisegepäck unterschieden wird und welche rechtlichen Regelungen bei der Mitnahme zu berücksichtigen sind.
Heute erzählen wir Ihnen von einem Fall, in dem die Besitzerin einer ÖSTERREICHCARD, umgezogen ist und dem Bahnunternehmen die neue Adresse nicht bekanntgegeben hat. Dadurch wurde die ÖSTERREICHCARD nach Ablauf automatisch verlängert.
Das Angebot an Fernbusfahrten, als kostengünstige Alternative zu anderen Verkehrsmitteln, wächst auch am österreichischen Markt stetig an. Daher wollen wir Sie heute darüber informieren, nach welchen Kriterien Hand- und Reisegepäck unterschieden wird und welche rechtlichen Regelungen bei der Mitnahme zu berücksichtigen sind.
Heute geht es um einen Fall, in dem ein Reisender seine vorläufig ausgestellte ÖSTERRREICHCARD (hierbei handelt es sich um eine Papierkarte mit der bis zum Erhalt der Plastikkarte vergünstigte Tickets gekauft werden können) verloren hat. Nach Rücksprache mit dem Bahnunternehmen wurde ihm keine neue Papierkarte ausgestellt sondern geraten alle Tickets die er bis zum Erhalt der Plastikkarte benötigt zum Normalpreis zu kaufen, mit seinem Namen versehen zu lassen (personalisieren) und gesammelt zur Erstattung des Differenzbetrages beim Bahnunternehmen einzureichen.
In unserem heutigen Fall informieren wir darüber, welche Ansprüche Sie gegenüber einer Fluglinie haben, wenn Ihr Flug mit mehr als 3 Stunden Verspätung den Zielort erreicht.
Im heutigen Beschwerdefall berichten wir darüber, was Sie tun können, wenn Sie versehentlich mehr Tickets als benötigt beim Fahrkartenautomaten gekauft und mit Bankomatkarte bezahlt haben.
In unserem heutigen Fall informieren wir über eine Flugannullierung von Wien nach Milano und welche Rechte Sie haben, wenn Sie den für den nächsten Tag angebotenen Ersatzflug annehmen.
Besitzerinnen bzw. Besitzer einer VORTEILSCARD sind berechtigt, die vergünstigten Tarife der ÖBB-Personenverkehr ein Jahr lang zu nutzen (z. B. bei Kauf am 1. März 2016 ist die Karte bis 28. Februar 2017 gültig). Das bedeutet, dass nach der Laufzeit, also in unserem Fall, ab dem 1. März 2017 der Normalpreis zu bezahlen ist, wenn die VORTEILSCARD nicht verlängert oder die neue Karte vergessen wurde.
In unserem heutigen Beitrag berichten wir von einer Beschwerde die bei der apf eingebracht wurde, weil eine Stammkundin irrtümlich ihre alte VORTEILCARD anstelle der neuen eingesteckt hatte und aufgrund dessen vorerst am Schalter den vollen Preis für das Ticket bezahlen musste.
Im Streitfall mit dem Unternehmen sorgt die apf für rasche Lösungen. Anders als bei anderen Anbietern, ist das Service der apf für Sie als Passagier kostenlos und provisionsfrei. Das heißt, Passagiere erhalten immer den vollständigen Entschädigungsbetrag zurück und müssen auch im Erfolgsfall keine Provision zahlen.
In unserem heutigen Fall informieren wir darüber, welche Leistungen eine Airline im Fall von Flugverspätungen erbringen muss.
In unserem heutigen Beitrag wollen wir Sie darüber informieren, was es zu berücksichtigen gibt, wenn Sie mit der Bahn in den Winterurlaub reisen und die Ski oder das Snowboard mitnehmen wollen. Generell gilt, dass das Gepäck kostenlos in den Personenwagons transportiert werden darf, wobei darauf zu achten ist, dass Gänge und Türen frei sind und niemand am Durchgehen gehindert wird. Auch sind Fahrgäste für die Beaufsichtigung ihres Gepäcks selbst verantwortlich.
Kommen Passagiere mehr als drei Stunden später als gebucht an ihrem Endziel an, steht ihnen grundsätzlich eine Ausgleichszahlung (oft auch als „Verspätungsentschädigung“ bezeichnet) zu, die je nach Flugdistanz 250 Euro bis 600 Euro pro Person beträgt. Gleiches gilt, wenn ein Flug kurzfristig annulliert wird und die Airline keinen Flug anbieten kann der maximal eine Stunde früher abfliegt oder zwei Stunden später am Zielort ankommt.
Aber was ist, wenn ein Flugzeug abhebt, aber anschließend aus Sicherheitsgründen entweder zum Abflughafen zurückkehren oder auf einem anderen Flughafen zwischenlanden muss?
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