Fahrgastrechte im Intercity-Bus zwischen Graz und Klagenfurt

Ihre Fahrgastrechte bei Nichtbeförderung bzw. Verspätung im Intercity-Busverkehr zwischen Graz und Klagenfurt

Der öffentliche Verkehr zwischen Graz und Klagenfurt ist stellt eine wichtige Achse im österreichischen Verkehrsnetz dar. Die Intercity-Busse der ÖBB-Personenverkehr verbinden die beiden Landeshauptstädte stündlich und spielen somit eine entscheidende Rolle für Reisende in Süd-Österreich. Was passiert aber, wenn Fahrgäste ein Ticket für eine bestimmte Busverbindung erworben haben, aber trotzdem nicht mitgenommen werden? Welche Rechte haben Sie in solchen Situationen? In diesem Blogpost werden wir die Fahrgastrechte im Intercity-Bus genauer beleuchten und erklären, wie die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte Ihnen in solchen Fällen kostenlos helfen kann.

Ihr Recht auf Beförderung


Rechtlich gesehen sind die Intercity-Busse der ÖBB Personenverkehr den Zügen gleichgestellt. Das bedeutet, dass Fahrgäste, die Tickets für eine bestimmte Busverbindung erworben haben (etwa Graz  -  Wolfsberg), das Recht auf Beförderung haben. Wenn aus irgendeinem Grund die Beförderung zum gebuchten Zeitpunkt nicht möglich ist, ist das Transportunternehmen verpflichtet, eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen. Die Ersatzbeförderung sollte in der Regel in weniger als 100 Minuten zur Verfügung stehen. Dies ist besonders wichtig, wenn die Busverbindung stündlich angeboten wird. In diesem Fall ist der nächste verfügbare Bus die mögliche Ersatzbeförderung auf die der Fahrgast umgebucht wird.


Entschädigungsansprüche


In so einem Fall ist davon auszugehen, dass die Fahrgäste ihre Reiseziele mit einer Verspätung von mehr als einer Stunde erreichen. Reisende mit Einzelfahrschein haben demnach das Recht auf eine Verspätungsentschädigung. Diese beträgt 25 Prozent des Ticketpreises ab 60 Minuten Verspätung bzw. 50 Prozent des Ticketpreises ab 120 Minuten.
Die apf empfiehlt Reisenden, vorab die Verfügbarkeit in den Intercity-Bussen zu prüfen bzw. an starken Reisetagen eine Sitzplatzreservierung vorzunehmen. Zudem sollte die Nichtbeförderung ausreichend dokumentiert werden (Handyfotos).


Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte hilft kostenlos

Wenn Probleme bei der Reise in einem Intercity-Bus aufgetreten sind, sei es aufgrund von Nichtbeförderung, Verspätungen oder dem Ausfall des Busses, können Sie sich an das Beschwerdemanagement der ÖBB-Personenverkehr wenden. Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte steht Reisenden kostenlos zur Verfügung und kann bei der Durchsetzung von Fahrgastrechten helfen, sollte es im Vorhinein zu keiner Einigung zwischen dem Fahrgast und dem Unternehmen gekommen sein.


Das Bahn-Team der apf ist Mo-Fr zwischen 10:00 und 12:00 unter +43 1 5050 707 710 für Ihre Fragen erreichbar.

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