Schwerpunkte der Schlichtungstätigkeit im Busverkehr für das Jahr 2023

Die apf hat für 2023 die häufigsten Schlichtungsthemen im Fernbussektor in Österreich aufgearbeitet. Bei Wahlmöglichkeiten und Verpflegung besteht aufholbedarf.

Schwerpunkte der Schlichtungstätigkeit im Busverkehr für das Jahr 2023

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) ist in Österreich auch die gesetzliche Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle für den Fernbusverkehr ab einer Streckenlänge der Buslinie von mindestens 250 Kilometern. In dieser Funktion vermittelt sie zwischen Fahrgästen und Busunternehmen. Die apf konnte in den Verfahren des Jahres 2023 drei Schwerpunktthemen zu den Fahrgastrechten im Fernbusverkehr identifizieren, die vermehrt zu Schlichtungsverfahren geführt haben:

  • Unzureichende Information über die verpflichtende Wahlmöglichkeit zwischen Erstattung und alternativer Beförderung bei Abfahrtsverspätungen von mehr als zwei Stunden oder Annullierungen
  • Unzureichendes Angebot an Verpflegung bei Wartezeiten von mehr als 90 Minuten
  • Fehlende Erstattungsbereitschaft bei alternativer Beförderung mit einem anderen Verkehrsmitteln

Verpflichtende Wahlmöglichkeit nicht angeboten

Die Untersuchungen der Schlichtungstätigkeit für das Jahr 2023 zeigen, dass Busunternehmen in Bezug auf Entschädigungen bei Abfahrtsverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen oft nicht die gesetzlich vorgeschriebene Wahloption anbieten. Gemäß der Verordnung (EU) 181/2011 muss ein Busunternehmen ab einer Abfahrtsverspätung von 120 Minuten den Fahrgästen die Wahlmöglichkeit zwischen einem Verzicht auf die Weiterreise bei gleichzeitiger gebührenfreier Erstattung des Fahrpreises und der Fortsetzung der Fahrt unter vergleichbaren Bedingungen und ohne zusätzliche Kosten (alternative Beförderung) anbieten. Sofern diese Wahloption nicht angeboten wird, steht den betroffenen Fahrgästen eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises zu.

Hilfeleistung/Verpflegung vor Ort

Auch die Hilfeleistungen bei Abfahrtsverspätungen und Busausfällen waren immer wieder Gegenstand von Verfahren, insbesondere im Hinblick auf Mahlzeiten und Erfrischungen. Die apf konnte feststellen, dass FlixBus, der Marktführer im Fernbusverkehr in Österreich, der Verpflichtung nicht in allen Schlichtungsanträgen ausreichend nachgekommen ist, ab einer Abfahrtsverspätung von 90 Minuten bei einer mehr als dreistündigen Busfahrt Mahlzeiten und Erfrischungen anzubieten. Die apf hat jedoch in den Verfahren Einigungen mit dem Unternehmen erzielen können, die pauschale oder individuelle Entschädigungen für nicht erbrachte Hilfeleistungen vorsehen.

Anerkennung von alternativer Beförderung

Des Weiteren wurden in den Verfahren Herausforderungen im Zusammenhang mit alternativer Beförderung deutlich. FlixBus zeigte sich in Bezug auf Entschädigungen bei alternativ gebuchten Tickets, die nicht genau derselben Reiseroute entsprachen, in den Schlichtungsanträgen mitunter ablehnend. ­Beispielsweise bei Fahrten näher zum Wohnort anstatt zum Busbahnhof am Reiseziel. Die apf wies in den Verfahren stets darauf hin, dass die EU-Verordnung eine geänderte Streckenführung zulässt. Empfehlungen an Fahrgäste beinhalten, bei der Buchung von alternativen Verbindungen möglichst den gleichen Zielort zu wählen, und an Unternehmen, keine pauschale Ablehnung bei nachvollziehbaren Gründen vorzunehmen.

Die apf empfiehlt Fahrgästen in jedem Fall ihre Kontaktdaten bei Buchungen anzugeben, um frühzeitig über Störungen informiert werden zu können. Zudem sollten alle Kostennachweise für Ausgaben, die im Zuge der Verspätung auftreten, aufbewahrt werden.

Von den Busunternehmen erwartet sich die apf die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Verpflichtungen aus den Fahrgastrechten, insbesondere bezüglich des Angebots von Entschädigungen und der Zurverfügungstellung von Hilfeleistungen. Zudem fordert die apf ein Ende der pauschalen Ablehnung von Ansprüchen bei einer geänderten Reiseroute.

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