Ihre Rechte bei Streckensperren im Bahnverkehr

Am 6. und 7. April kommt es auf der Arlbergbahn zwischen Bludenz und Ötztal zu Streckensperren. Die apf informiert über die Fahrgastrechte.

Streckensperren im Bahnverkehr

Am Wochenende vom 6. bis 7. April wird die Arlbergbahnstrecke zwischen Bludenz und Ötztal aufgrund von Instandhaltungsarbeiten für den Nah- und Fernverkehr gesperrt.
Dabei kann es zu Verzögerungen aufgrund der Einrichtung von Schienenersatzverkehren kommen. Die apf informiert über die Fahrgastrechte in solchen Fällen:

Dabei wird zunächst zwischen Einzelfahrscheinen und Zeitkarten (KlimaTicket) unterschieden.

Verspätungen mit Einzelfahrscheinen

Falls durch die Instandhaltungsarbeiten das Reiseziel eine Stunde verspätet erreicht werden sollte, erhalten Fahrgäste 25 Prozent des Ticketpreises zurück. Ab 120 Minuten sind es sogar 50 Prozent des Fahrpreises. Es gilt dabei der Zielort, der auf dem Fahrschein angegeben wurde inklusive Umsteigeverbindung.

Zusätzlich sind dem Fahrgast Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis anzubieten sofern diese vor Ort (am Bahnhof bzw. im Zug) vorhanden sind. Dies beinhaltet beispielsweise Wasserflaschen und kleine Snacks - bei größeren Verspätungen aber auch Mahlzeiten.

Falls der letzte Anschlusszug durch die Verspätung versäumt wird, steht zudem eine Übernachtung in einem Hotel bzw. der Transport mit einem Taxi zu. Wichtig ist dabei zu beachten, dass der festgelegte Höchstbetrag für eine Hotelübernachtung im Nahverkehr 80 Euro beträgt- Für eine Taxifahrt 50 Euro.
Es sollte im Nah- und Fernverkehr nach Möglichkeit in Abstimmung mit dem Bahnunternehmen eine Hotelbuchung vorgenommen werden (z. B. durch Hotel- und Taxi Voucher).

Sollten eigenständig Ausgaben getätigt werden müssen, so ist es ratsam die Rechnungen im Original aufzubewahren und anschließend beim Bahnunternehmen geltend zu machen.

Nach der Fahrt kann man sowohl die Entschädigung sowie die Kostenerstattung beim Kund:innenservice des Bahnunternehmens einreichen.
Sollten Fahrgäste dort keine, oder nur eine unzureichende Antwort erhalten schlichtet die apf kostenlos mit dem Bahnunternehmen.

Verspätungen mit Zeitfahrkarten

Personen im Besitz von KlimaTickets bzw. anderen Jahreskarten erhalten keine Entschädigung für einzelne Fahrten.
In diesem Fall wird pro Monat ein pauschaler, gesetzlicher Pünktlichkeitsgrad angenommen bei dessen Unterschreitung eine Entschädigung vom Bahnunternehmen zu leisten ist.
Der Pünktlichkeitsgrad beträgt bei regionalen KlimaTickets 95 Prozent, beim KlimaTicket Österreich 93 Prozent.

Um die Entschädigung nach Ablauf der Gültigkeit des KlimaTickets zu erhalten, ist eine Registrierung bei der One Mobility Gmbh UND der ÖBB Personenverkehr notwendig.
Mehr dazu können Sie hier nachlesen: https://www.apf.gv.at/de/puenktlichkeit-jahreskarten.html

Die Rechte auf Betreuungsleistungen (Verpflegung, Hotel, Taxi) wie oben Beschrieben gelten auch für Fahrgäste mit KlimaTicket.
Die apf empfiehlt in diesen Fällen, die Verspätung, die Reise und die Notwendigkeit der Übernachtung gut zu dokumentieren und mit dem Bahnunternehmen in Kontakt zu treten.

 

 

Zurück