Flug: Alternativbeförderung bei Flugausfall
Wird ein Flug annulliert, muss die Fluglinie den Passagieren die Wahl zwischen der Erstattung des Ticketpreises, einer alternativen Beförderung oder dem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt bieten.
Immer wieder geben Passagiere bei der apf an, dass ihnen durch Airline-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter – gerade in Ausnahmesituationen wie der Datentransferpanne am Flughafen Wien-Schwechat im August 2016 – die Auskunft erteilt wurde, dass sie sich auch selbst einen Transfer organisieren könnten und dieser zur Gänze erstattet würde. Reichen die Passagiere im guten Glauben die entstandenen Kosten dann zur Refundierung ein, wird eine Erstattung oft verweigert und es werden lediglich die ursprünglichen Ticketkosten refundiert, welche zumeist wesentlich niedriger waren. Es ist daher wichtig, bei solchen Auskünften auf eine schriftliche Bestätigung über die Zusage der Erstattung von Eigenbuchungen zu bestehen, da andernfalls die Airline im Streitfall über derartige Kosten nicht oder nur schwer in die Pflicht genommen werden kann.