Anspruch auf Verspätungsentschädigung für Jahreskarten
Als Besitzerin bzw. Besitzer einer Jahreskarte haben Sie Anspruch auf Verspätungsentschädigung, wenn der festgesetzte Pünktlichkeitsgrad vom Bahnunternehmen nicht eingehalten werden kann. Der Entschädigungsanspruch ist je nach Art der Jahreskarte und Unternehmen unterschiedlich.
In unserem heutigen Fall konnte die apf einen Jahreskartenbesitzer unterstützen, dem das Bahnunternehmen die Jahreskartenentschädigung nicht ausbezahlten wollte. Grund dafür war, dass im Verspätungsentschädigungssystem keine Fahrtstrecke eingetragen war.
Der Reisende kaufte im konkreten Fall eine Verbund-Jahreskarte und meldete sich korrekter Weise danach auf der Homepage der ÖBB-Personenverkehr für die Verspätungsentschädigung an. Nach Auswertung der Zugverspätungen für das Jahr 2014 wurde ihm der zustehende Entschädigungsbetrag automatisch auf das angeführte Konto überwiesen.
Anders im Jahr 2015, in dem er keine Entschädigung ausbezahlt bekam. Nach Rückfrage beim Bahnunternehmen erhielt er die Information, dass die Fahrtstrecke in seinem Account nicht eingetragen ist und deshalb keine Entschädigung ausbezahlt werden kann, da die Berechnungsgrundlage fehlt. Da der Jahreskartenbesitzer ursprünglich die Fahrtstrecke von St. Pölten nach Wien eingetragen hatte und die Abwicklung der Verspätungsentschädigung im Jahr davor reibungslos funktionierte, bestand er auch für das Jahr 2015 auf Überweisung des ihm zustehenden Betrages. Das Bahnunternehmen vermutet, dass die ursprünglich eingetragene Fahrstrecke, im Zuge der Änderungen der Preise durch den Verkehrsverbund nicht automatisch für das Jahr 2015 im ÖBB-Entschädigungssystem übernommen worden ist. Eine Einigung mit dem Bahnunternehmen selbst war leider nicht möglich, daher wandte er sich an die apf, die positiv vermittelte und eine rückwirkende Eintragung der Fahrstrecke sowie die Überweisung des Entschädigungsbetrages erreichte.
Wann erhalten Sie Ihre Verspätungsentschädigung, wenn Sie im Besitz einer Jahreskarte sind?
Besitzen Sie eine Jahreskarte, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung bei einer einzelnen Fahrt. Allerdings fließt jeder ausgefallene oder verspätete Zug in die gesetzlich vorgeschriebene Pünktlichkeitsstatistik ein. Im Regionalverkehr gilt ein Pünktlichkeitsgrad von mindestens 95 Prozent pro Bahnunternehmen. Wird dieser unterschritten, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von zumindest 10 Prozent des Bahnticketpreises pro Monat, in dem der Pünktlichkeitsgrad nicht erreicht wurde. Bei der ÖBB-Personenverkehr haben Sie nur dann Anspruch auf Entschädigung, wenn sie sich im Vorhinein, also sobald sie die Jahreskarte erhalten, im Internet oder an einer Personenkasse anmelden.
Empfehlungen der apf für die Anmeldung zur Verspätungsentschädigung:
- Überprüfen Sie zumindest einmal im Jahr, ob die von Ihnen eingegebenen Daten richtig und vollständig sind. Dies ist direkt beim Bahnunternehmen (telefonisch unter 05-1717) oder auf der Website der ÖBB-Personenverkehr möglich.
- Sofern sich Ihre Daten ändern - etwa die Strecke, weil sich Ihre Wohnadresse geändert hat – ändern Sie möglichst rasch Ihre Daten auf der Homepage der ÖBB-Personenverkehr oder informieren Sie das Bahnunternehmen per E-Mail oder Post (kundenservice@pv.oebb.at oder ÖBB Kundenservice, Betreff: Fahrgastrechte", Postfach 75, A-1020 Wien) über die Änderungen, damit Ihr Anspruch korrekt berechnet werden kann.