apf: Der Blog ist zurück...
Lange war es ruhig um den apf-Blog – doch nun sind wir auf diesem Kanal zurück und werden künftig jeden Mittwoch einen Beitrag (z.B. zu rechtlichen Thematiken oder auch zu Fällen aus der Praxisarbeit) posten. Für den Anfang möchten wir uns heute, für alle die uns noch nicht kennen, gerne vorstellen.
Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, kurz: apf, hat ihre Arbeit Mitte 2015 aufgenommen und hilft Passagieren im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr gemäß der jeweiligen EU-Verordnungen mittels Schlichtungsverfahren zu Ihrem Recht zu kommen.
Das heißt, die apf fordert alle angemessenen/vertretbaren Kosten, die durch eine Verspätung, Annullierung usw. entstanden sind zurück. Das betrifft neben der Entschädigungszahlung und der Erstattung von Betreuungsleistungen wie Hotel oder Ersatzbeförderung oft auch – was besonders im vorherigen Jahr der Pandemie schlagend wurde - die Ticketerstattung bei Annullierungen.
Seit der Gründung wurden über 30.000 Schlichtungsanträge bei der apf eingebracht und von den Expert*innen des Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugbereichs geprüft und bearbeitet.
⇒ Und das Beste daran ist: Der Service der apf ist für Passagiere immer kostenlos und provisionsfrei – unabhängig vom Ausgang des Schlichtungsverfahrens.
Und nun zur Praxis: Wie vorgehen, wenn die Reise nicht wie geplant abgelaufen ist…
Im ersten Schritt muss die Forderung schriftlich direkt beim betroffenen Unternehmen eingebracht werden. Die apf hat speziell für den Flugbereich Musterbriefe bereitgestellt, die unter www.passagier.at abrufbar sind.
Antwortet das Unternehmen ab Einbringung der Forderung in angemessener Zeit (Flug: sechs Wochen, Bahn/Bus/Schiff: vier Wochen) nicht adäquat oder gar nicht, kann bei der apf online via www.passagier.at ein Schlichtungsantrag eingebracht werden.
Konkret kann die apf bei folgenden Problemen vermitteln:
- Entschädigungen und Erstattungen für Verspätungen
- Entschädigungen und Erstattungen für Ausfälle bzw. Annullierungen von Fahrten oder Flügen
- Entschädigungen bei Überbuchung bzw. Nichtbeförderung
- Fehlende Hilfeleistungen (Verpflegung, Unterkunft, Transport)
- Mangelhafte oder fehlende Informationen über Fahr- und Fluggastrechte sowie
- Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, z. B. bei fehlender Hilfeleistung.
Im Bahnverkehr vermittelt die apf zusätzlich etwa bei Problemen im Zusammenhang mit Buchungen, Strafzahlungen (z. B. für fehlende Tickets), Erstattungen von (z. B. nicht genutzten) Fahrkarten sowie beschädigtem oder verlorenem Gepäck.
Darüber hinaus hilft die apf im Flugverkehr bei Problemen hinsichtlich der Erstattung bei Herabstufung (Downgrade) in eine niedrigere Klasse als ursprünglich gebucht (z. B. von Business Class in die Economy Class).
Und wenn Sie noch Fragen haben, dann sind die Expert*innen der apf auch telefonisch erreichbar:
Bahn: +43 1 5050707 – 710
Bus: +43 1 5050707 – 720
Schiff: +43 1 5050707 – 730
Flug: +43 1 5050707 – 740