apf-Jahresbericht 2015: Über 337.000 Euro Entschädigungen für Passagiere und Fahrgäste erzielt
Zahl der Beschwerden stark gestiegen, hohe Erfolgsrate bei Schlichtungsverfahren –Mehr Rechte für Reisende im Bahn- und Flugverkehr
Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) sorgt seit Ende Mai 2015 dafür, dass Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugreisende bei den Unternehmen gehört werden und in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren zu ihrem Recht kommen. Und das immer kostenlos und provisionsfrei.
2.394 Beschwerden eingebracht – Hohe Erfolgsrate bei Schlichtungsverfahren
2015 wandten sich insgesamt 2.3941 Personen mit Beschwerden an die apf. In 1.212 Fällen wurde ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. Der größte Anteil davon entfällt mit 915 Verfahren auf den Flugbereich, gefolgt vom Bahnverkehr mit 291 Verfahren, dem Busbereich mit fünf Verfahren und dem Schiffsbereich mit einem Verfahren. „In 824 der 939 abgeschlossenen Verfahren konnte die apf zwischen den Betroffenen und den Unternehmen vermitteln und eine zufriedenstellende Lösung erreichen. Das bedeutet eine Erfolgsquote von rund 88 Prozent. Wir sind stolz darauf, ein derart positives Resümee über den Start der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte im Jahr 2015 ziehen zu können", so Maria-Theresia Röhsler, Leiterin und Schlichterin der apf.
Insgesamt erwirkte die apf Entschädigungen für Passagiere und Fahrgäste in der Höhe von 337.405 Euro. Der größte Anteil entfällt mit über 316.000 Euro auf den Flugbereich, gefolgt vom Bahnverkehr mit rund 21.000 Euro.
Im Flugverkehr wurde in 915 Fällen ein Schlichtungsverfahren eingeleitet, davon konnten 646 noch 2015 abgeschlossen werden. In 555 Verfahren konnte die apf ein positives Ergebnis erzielen, was einer Erfolgsrate von rund 86 Prozent entspricht. Mit rund 60 Prozent bezog sich der höchste Anteil der Verfahren auf Flugannullierungen, gefolgt von Verspätungen mit rund 30 Prozent und Nichtbeförderungen mit rund 10 Prozent.
Beschwerdeformular und Passagierrechte im Internet abrufbar
Über das Web-Formular der apf können Reisende im Streitfall einfach und rasch ihre Beschwerden einbringen. Die apf prüft dann Sachverhalt und Zuständigkeit und leitet gegebenenfalls ein Schlichtungsverfahren ein. Damit wird sichergestellt, dass Passagier- und Fahrgastrechte gewahrt bleiben und Verkehrsunternehmen ihre Verpflichtungen einhalten. Auf der Homepage der apf unter www.passagier.at bzw. www.apf.gv.at sind das Web-Beschwerdeformular sowie umfassende Informationen über Passagier- und Fahrgastrechte verfügbar.
Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) verhilft Passagieren und Fahrgästen kostenlos und provisionsfrei zu ihrem Recht. Im Streitfall mit einem Bahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugunternehmen sorgt die apf für verbindliche Lösungen und Entschädigungen.
Den gesamten apf Jahresbericht finden Sie unter auch auf unserer Homepage unter https://www.apf.gv.at/de/publikationen.html