apf setzt sich für Reisende mit Behinderung im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr ein

Die apf unterstützt – neben Problemen mit Annullierung, Verspätung etc. – auch Passagiere mit Behinderung, wenn etwas schief läuft. Denn Reisende mit Behinderung haben Anspruch auf kostenlose Hilfeleistung durch das jeweilige Bahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugunternehmen bzw. den Infrastrukturbetreiber. Das inkludiert die Hilfe beim Transport zum Verkehrsmittel, Ein- und Aussteigen, Gepäcktransport sowie beim Erreichen des Sitzplatzes und der Toiletten. Grundsätzlich muss der Bedarf 48 Stunden zuvor beim Unternehmen angemeldet werden.

Das empfehlen die Expertinnen der apf auch, damit die Unternehmen planen können. Allerdings sind die Unternehmen auch, wenn keine Anmeldung erfolgt ist, zur bestmöglichen Hilfe verpflichtet. Im Streitfall mit dem Unternehmen bzw. wenn das Unternehmen seiner Verpflichtung nicht nachkommt, sorgt die apf für rasche Lösungen und Entschädigungen.

Die Anzahl der bei der apf von Reisenden mit Behinderung eingebrachten Beschwerden war im Jahr 2018, wie bereits in den Vorjahren, sehr gering. Im Flugverkehr wurden Verfahren hinsichtlich fehlendem PRM-Service und daraus resultierend einem verpassten Anschlussflug und wegen missglücktem PRM-Service geführt. Im Bahnverkehr vermittelte die apf Fälle in welchen es keine Hilfeleistung für eine Mutter mit Kinderwagen gab, sowie über Zugänderung ohne Info und Aufhebung der Reservierung. Außerdem überprüft die apf regelmäßig Bahnunternehmen und den größten österreichischen Infrastrukturbetreiber, ob sie ihren Verpflichtungen gegenüber Reisenden mit Behinderung betreffend Anmeldung, Bestätigung und Umfang der Hilfeleistung nachkommen.

Alle Rechte für Reisende mit Behinderung sind auf der apf-Homepage abrufbar:

→ Flugverkehr

→ Bahnverkehr

→ Busverkehr

→ Schiffsverkehr

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