Bahn: Entschädigung bei Qualitätseinbußen

Im Streitfall mit dem Bahnunternehmen sorgt die apf für rasche Lösungen. Anders als bei anderen Anbietern, ist das Service der apf für Sie als Passagier kostenlos und provisionsfrei. Das heißt, Passagiere erhalten immer den vollständigen Entschädigungsbetrag zurück und müssen auch im Erfolgsfall keine Provision zahlen.

Im heutigen Fall reisten die Beschwerdeführenden mit dem Nachtreisezug von Hamburg nach Wien. Dabei kam es aufgrund eines Heizungsausfalles und einem Wasserschaden in der Toilette des Waggon zu Qualitätseinbußen.

Die Reisenden brachten Beschwerde beim Bahnunternehmen ein, das einen Gutschein in Höhe von 20 Euro anbot. Da der Ticketpreis für die Fahrt allerdings für die Familie insgesamt rund 300 Euro ausgemacht hatte, wandten sich die Betroffenen an die apf. Die apf vermittelte positiv und erwirkte einen Betrag in Höhe von 100 Euro in bar, da Heizungsausfälle und nicht benutzbare Toiletten wesentliche Qualitätsmängel darstellen. Die Beschwerdeführenden waren zufrieden und das Schlichtungsverfahren konnte eingestellt werden.

Tipps der apf: 

  • Die Hauptleistung eines Beförderungsvertrages liegt grundsätzlich in der Beförderung selbst. Der Ausfall der Heizung oder der Klimaanlage (je nach Jahreszeit), versperrte WC-Anlagen, usw. stellen jedoch wesentliche Qualitätseinbußen dar. In solchen Fällen haben Fahrgäste grundsätzlich Anspruch auf Preisreduktion in angemessener Höhe.
  • In Zweifelsfällen können Sie sich auf die sogenannte „Frankfurter Tabelle“ – hier sind unter anderem Richtwerte für Qualitätsmängel bei Hotelübernachtungen angeführt – beziehen. Diese gilt zwar vorrangig für Pauschalreisen, kann jedoch für eine ungefähre Einschätzung eines möglichen Anspruchs herangezogen werden. Abrufbar ist sie unter: www.konsument.at/reisen/frankfurter-liste-zur-reisepreisminderung
  • Lassen Sie sich die Qualitätseinbußen vom Zugpersonal schriftlich bestätigen. 
  • Fragen Sie beim Zugpersonal nach einem Abteilwechsel, denn eventuell sind nicht alle Abteile von dem Zwischenfall betroffen.

Weitere interessante Informationen zu Ihren Passagier- und Fahrgastrechten im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr finden Sie auf der apf-Homepage unter www.passagier.at

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