Bahn: Entschädigung bei Verspätungen mit Wochen- oder Monatskarte

Wochen- und Monatsfahrkarten sind so genannte Zeitfahrkarten. Diese berechtigen, eine Verbindung uneingeschränkt oft innerhalb der Geltungsdauer des Fahrausweises zu nutzen. Wochen- und Monatskarten gelten meist auf einer bestimmten Strecke oder für eine bestimmte Anzahl an Zonen eines Verkehrsverbundes.

Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen erhalten Fahrgäste, die eine Zeitfahrkarte besitzen und denen während der Gültigkeitsdauer ihrer Zeitfahrkarte wiederholt Verspätungen oder Zugausfälle widerfahren, eine angemessene Entschädigung. Hier hat der europäische bzw. nationale Gesetzgeber die konkrete Ausgestaltung den Bahnunternehmen überlassen.

Für Wochen- und Monatskarten können die Unternehmen die Entschädigungshöhe selbst festlegen. Die Modalitäten hierfür müssen jedoch angemessen sein. Grundsätzlich gibt es derzeit zwei verschiedene Ansätze, wie Inhaberinnen und Inhaber von Wochen- und Monatskarten entschädigt werden:

1. Die Unternehmen folgen dem Modell der Pünktlichkeitsgrade, welches für Jahreskarten gilt.

2. Die Unternehmen folgen dem Modell für Einzelfahrkarten und fordern zusätzlich von den Reisenden, dass sie eine Bestätigung über die Verspätung einholen, und entschädigen ab einer gewissen Anzahl an eingereichten Bestätigungen.

Ersteres Modell wendet etwa die WESTbahn an, zweiteres nutzt die ÖBB-Personenverkehr. Die ÖBB-Personenverkehr hat die Entschädigung für Wochen- und Monatsfahrkarten seit September 2015 so geregelt, dass Reisende für jede Verspätung über 20 Minuten eine Bestätigung einholen können, für die sie dann jeweils pauschal 1,50 Euro erhalten. In Verbindung mit der Mindestauszahlungshöhe von 4 Euro bedeutet das, dass für eine Auszahlung mindestens drei Verspätungen über 20 Minuten anfallen und bestätigt werden müssen.

Lesen Sie in der nächste Woche hier auf dem apf-Blog über Ihre Entschädigungsansprüche bei Zugverspätung mit einer Jahreskarte.

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