Bahn: Warnstreik am Montag, den 26.11.2018 von 12 bis 14 Uhr

In jedem Fall empfiehlt die apf Bahnreisenden: Kontaktieren Sie das Bahnunternehmen bevor Sie eigenmächtig vorgehen bzw. zusätzliche Ausgaben haben. Welche Rechte und Pflichten Fahrgäste haben, darüber informieren wir in unserem heutigen Blog-Beitrag.

Informationspflichten bei Störungen für Unternehmen und Fahrgast

  • Unternehmen: Fahrgäste sind über allfällige Störungen je nach Kenntnisstand des Bahnunternehmens zu informieren. Die Information muss über sämtliche vorhandenen Kommunikationskanäle (z. B. Personenschalter, Fahrkartenautomat, Aushänge, Monitore etc.) ergehen. Eine erhöhte Informationsverpflichtung trifft die Unternehmen dann, wenn ihnen Daten der Reisenden vorliegen (etwa bei personenbezogenen Buchungen über das Internet).
  • Fahrgast: Auch der Fahrgast hat sich angemessen und rechtzeitig über allfällige Störungen zu informieren – etwa über Verspätungen und Zugausfälle.

Fahrpreisentschädigung bei Verspätungen

Es bestehen unterschiedliche Rechte bei Verspätungen, Zugausfällen oder versäumten Anschlusszügen, je nachdem ob Sie eine Einzel-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarte nutzen.

! Wichtig ist dabei zu beachten, dass keine Entschädigung vorgesehen ist, wenn der Fahrgast bereits vor Kauf der Fahrkarte über die Verspätung bzw. den Ausfall informiert wurde !

Ansonsten gilt:

  • Entschädigung für Einzelfahrkarten

Bei der Nutzung von Einzelfahrkarten in Fernverkehrszügen hat die bzw. der Reisende einen Anspruch auf Entschädigung in der Höhe von 25 Prozent des Ticketpreises (ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof) bzw. auf 50 Prozent der einfachen Ticketkosten (ab 120 Minuten Verspätung).

  • Entschädigung für Wochen- und Monatsfahrkarten bzw. ÖBB-Österreichcard

Bei der ÖBB-Personenverkehr  bekommt der Reisende für Wochen- und Monatsfahrkarten ab drei Verspätungen von je 20 Minuten (je 1,50 Euro pro Verspätung), bei der ÖBB-Österreichcard ab drei Verspätungen 30 Euro (1. Klasse) bzw. 20 Euro (2. Klasse) eine Entschädigung. Achtung hier müssen die Verspätungen mittels Bestätigungen nachgewiesen werden, erhältlich etwa im ÖBB-Scotty.

  • Entschädigung für Jahreskarten

Besitzerinnen und Besitzer von (Verbund-)Jahreskarten erhalten eine Entschädigung, wenn der Pünktlichkeitsgrad von mindestens 95 Prozent im Regionalverkehr nicht erreicht wird. Hier bekommt der Fahrgast also keine Entschädigung für eine einzelne verspätete Fahrt, diese fließt jedoch in den Pünktlichkeitsgrad ein.

Erstattung oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung

Ab einer Zugverspätung von mehr als 60 Minuten (bzw. in Österreich auch beim Versäumen des Anschlusses oder bei – teilweisem – Zugausfall) bestehen für Reisende mehrere Optionen:

  • Es besteht die Möglichkeit, auf die Weiterfahrt zu verzichten, die kostenfreie Rückfahrt anzutreten und eine (anteilige) Erstattung des Fahrpreises zu beantragen.
  • Es kann die Weiterfahrt bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne zusätzliche Kosten und unter vergleichbaren Bedingungen (soweit das möglich ist) erfolgen. Unter Umständen muss das Ticket für einen alternativen Beförderungsweg gültig geschrieben werden (z. B. bei zuggebundenen Sparschiene-Tickets). In der Praxis haben die meisten Bahnunternehmen einen Zeitraum von höchstens zwei Tagen für die Inanspruchnahme der Reise festgelegt.

Hilfeleistungen (Hotel, Taxi, Verpflegung)

Eine Hotelübernachtung oder ein Taxi zahlen die Bahnunternehmen nur in Ausnahmefällen. Zunächst sind alternative Verbindungen zu nutzen.  Wenn Sie nicht mehr am selben Tag an ihren Zielbahnhof ankommen, haben Sie aber ggf. Anspruch auf eine Unterkunft oder Nutzung eines Taxis.

Der im Nah- und Regionalverkehr festgelegte Höchstbetrag für eine Hotelübernachtung beträgt 80 Euro pro Person und für eine Taxifahrt 50 Euro pro Person. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich vorher an das jeweilige Unternehmen zu wenden.

Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten sind dem Fahrgast Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis anzubieten sofern vor Ort vorhanden und möglich.

Wann können sich Fahrgäste an die apf wenden?

Erhalten Sie innerhalb einer Frist von vier Wochen keine oder keine zufriedenstellende Antwort von dem Bahnunternehmen auf Ihre Beschwerde, verhilft Ihnen die apf zu Ihrem Recht - und das immer kostenlos und provisionsfrei. Bitte nutzen Sie dafür das Online-Beschwerdeformular damit alle notwendigen Informationen und Unterlagen vorliegen und unsere Fahrgastrechte-Experten das betroffene Unternehmen rasch kontaktieren können. Alle Informationen zu Schlichtungsverfahren bei der apf finden Sie in unseren FAQ-Schlichtungsverfahren.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Experten der apf gerne auch telefonisch unt er +43 1 5050 707 710 zur Verfügung.

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