Bahn: Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Zugfahrten

In dem heutigen Fall geht es um eine Zugverspätung auf einer grenzüberschreitenden Fahrt aufgrund der die Reisende die gebuchte Hotelübernachtung am Zielort (Lienz) nicht in Anspruch nehmen konnte.

Die Beschwerdeführende wollte von München nach Lienz, mit Anschlusszug in Salzburg fahren und kaufte sich hierfür online ein ÖBB-Ticket. Da die Abfahrt in München über eine halbe Stunde verspätet gewesen ist und die Reisende damit den letzten Anschlusszug in Salzburg nicht mehr erreichen konnte, erkundigte sie sich am Personenschalter der Deutschen Bahn (DB) über die weitere Vorgehensweise. Sie erhielt die Information, dass sie die Fahrt am nächsten Tag antreten solle. Da sie dadurch ihre gebuchte Hotelübernachtung in Lienz nicht wahrnehmen konnte, wurde ihr am Schalter der DB auch die Erstattung der Kosten dafür zugesagt. Tatsächliche wurde das Anliegen schlussendlich von der DB an die ÖBB weitergeleitet, welche die Übernahme der Hotelkosten ablehnte. Daraufhin wandte sich die Reisende an die apf. Die apf erwirkte schließlich im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens die Kostenübernahme für die Hotelübernachtung.

Tipps der apf:

  • Für Entschädigungs- bzw. Erstattungsansprüche ist immer das Bahnunternehmen zuständig, bei dem sie das Ticket gekauft haben. Wenn zwei Unternehmen beteiligt sind, wie es bei grenzüberschreitenden Fahrten der Fall ist, können Sie den ausgefüllten Antrag auch bei beiden abgeben. Die Unternehmen sind verpflichtet, Ihre Unterlagen an das zuständige Unternehmen weiterzuleiten.
  • Lassen Sie sich die Zusagen des Personals, z.B. für die Hotelkostenübernahme, schriftlich bestätigen.

Wenn Sie auch einmal von einer Zugverspätung betroffen sind, finden Sie auf der Website der apf einen Überblick über Ihre Rechte. Klicken sie einfach hier...

Zurück