Betreuung am Flughafen

Wer aufgrund einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität Betreuung am Flughafen braucht, erhält diese kostenlos. Der Bedarf sollte nach Möglichkeit 48 Stunden vor Abflug angemeldet werden.

Brauchen Reisende aufgrund von Behinderung oder eingeschränkter Mobilität Unterstützung am Flughafen, so ist diese im Rahmen der Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 kostenlos zu erbringen. Damit eine derartige Hilfeleistung entsprechend geplant und optimal organisiert werden kann, sieht die Verordnung vor, dass der Hilfsbedarf nach Möglichkeit zumindest 48 Stunden vor dem geplanten Abflug angemeldet werden sollte.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten im Flugverkehr finden Sie auf der Homepage der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte unter www.passagier.at.

Zurück