Betreuungsleistungen aufgrund von Flugannullierung
Im Streitfall mit dem Unternehmen sorgt die apf für rasche Lösungen. Anders als bei anderen Anbietern, ist das Service der apf für Sie als Passagier kostenlos und provisionsfrei. Das heißt, Passagiere erhalten immer den vollständigen Entschädigungsbetrag zurück und müssen auch im Erfolgsfall keine Provision zahlen.
In unserem heutigen Fall informieren wir darüber, welche Leistungen eine Airline im Fall von Annullierungen erbringen muss.
Im Juni 2016 wurde ein Flug von London nach Wien annulliert. Die Airline informierte die Passagiere, dass alternative Flüge bzw. eine Umbuchung sowie eine Hotelunterkunft über die Airline-Homepage ausgewählt werden könnten, was aufgrund des überlasteten Systems schlussendlich nicht möglich war. Daher organisierten sich die Passagiere Flug, eine Hotelunterkunf, Transfer und Verpflegung selbst und reichten die Rechnungen zur Erstattung bei der Airline ein. Da die Airline nicht bereit war die Kosten zu erstatten, wandten sich einige der betroffenen Passagiere an die apf um zu Ihrem Recht zu kommen.
Die apf konnte positiv zwischen den Parteien vermitteln und die erstattete den Passagieren die Kosten für die neugebuchten Flüge, Hotelübernachtung, Transfer und Verpflegung – sogenannte Betreuungsleistungen – zurück. Eine Ausgleichszahlung musste die Airline nicht leisten, da sie aufgrund der gesperrten Landebahn gegenüber der apf einen außergewöhnlichen Umstand nachweisen konnte. Eine Fluglinie kann sich auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen, wenn Probleme, auch durch alle zumutbare Maßnahmen, nicht zu vermeiden gewesen sind.
Wichtig ist in solchen Fällen, dass Sie alle Rechnungen für Unterkunft, Transfer, Getränke und Snacks aufheben, da die Airline nur verpflichtet ist eine Erstattung zu bezahlen, wenn Sie Belege vorweisen können.