Entschädigungen mit Klimaticket und Dauerkarten

Zugverspätungen stellen vor allem im Frühverkehr oft ein großes Ärgernis für Pendlerinnen und Pendler dar. Die apf informiert darüber, wie Personen im Besitz eines Klimatickets oder einer Zeitfahrkarte zu ihrer Entschädigung kommen.

Zugverspätungen stellen vor allem im Frühverkehr oft ein großes Ärgernis für Pendlerinnen und Pendler dar. Die apf informiert darüber, wie Personen im Besitz eines Klimatickets oder einer Zeitfahrkarte zu ihrer Entschädigung kommen.

Grundsätzlich stehen Fahrgästen bei Zugausfällen und Verspätungen Entschädigungszahlungen zu. Im Fernverkehr erhält man, wenn eine Verspätung am Zielort von mehr als 60 Minuten absehbar ist, 25 Prozent des Fahrpreises rückerstattet. Ab einer Verspätung von 120 Minuten sind es sogar 50 Prozent. Diese Regelung gilt jedoch nur im Fernverkehr und nur für Einzelfahrscheine.

Menschen, die den Nahverkehr der Bahn im Frühverkehr nutzen, verwenden in der Regel Zeitfahrkarten (KlimaTicket, Monatskarte, etc.). Bei solchen Fahrscheinen wird nicht die einzelne Fahrt für die Entschädigung herangezogen, sondern ein pauschaler Pünktlichkeitsgrad, der im Regionalverkehr 95 Prozent beträgt (mit KlimaTicket Österreich 93 Prozent).

Ein Zug gilt dann als verspätet, wenn die Ankunft mehr als fünf Minuten und 29 Sekunden vom Fahrplan abweicht. Zur Bildung der Entschädigungsbasis werden alle Ankünfte gemessen und in einen Pünktlichkeitsgrad übertragen. Am Ende der Laufzeit der Zeitkarte bzw. des KlimaTickets wird schließlich der Entschädigungsbetrag überwiesen.

Entschädigung mit KlimaTicket

Das KlimaTicket Österreich ist ein Produkt der One Mobility Ticketing GmbH, einer Tochtergesellschaft des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Wenn der für alle Bahnunternehmen in Österreich gesetzlich festgelegte Pünktlichkeitsgrad von 93 Prozent für Züge im Regional- und Fernverkehr in mindestens einem Monat nicht erreicht wird, erhalten Betroffene am Ende der Gültigkeitsdauer der Jahreskarte eine Entschädigung. Betroffenen steht in einem Monat ein Anspruch von zehn Prozent der Entschädigungsbasis zu, das hat der Gesetzgeber so festgelegt.

Die Höhe der Entschädigungsbasis beträgt bei der ÖBB-Personenverkehr derzeit 494,12 Euro pro Jahr. Dies entspricht pro Monat in dem der gesetzliche Pünktlichkeitsgrad von 93 Prozent nicht erreicht wird, 41,2 Euro. Davon erhalten Personen im Besitz des KlimaTicket Österreich zehn Prozent, also 4,12 Euro von der ÖBB-Personenverkehr entschädigt.

Vom KlimaTicket Österreich zu unterscheiden sind die regionalen Klimaticket-Angebote der sieben Verkehrsverbünde in Österreich. Für diese Form der Jahreskarte gilt ein gesetzlicher Pünktlichkeitsgrad von 95 Prozent für Züge im Regionalverkehr.

Um den Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen ist es notwendig, der One Mobility GmbH die Datenweitergabe an die Bahnunternehmen zu erlauben. Anschließend ist bei der ÖBB-Personenverkehr eine Anmeldung notwendig.

Forderungen der apf für eine Verbesserung der Fahrgastrechte

Die apf spricht sich für eine deutliche Verbesserung der Fahrgastrechte für alle Personen im Besitz von Jahreskarten aus. Die aktuelle Geltendmachung einer Fahrpreisentschädigung für Verspätungen ist komplex, bürokratisch und führt zu niedrigen Entschädigungen.

Die Stärkung der Rechte auf Entschädigung bei Verspätungen, verpassten Anschlüssen oder Zugausfällen soll nicht nur die betroffenen Fahrgäste für die Unannehmlichkeiten entschädigen, sondern auch die Bahnunternehmen zur Verbesserung ihrer Leistungen im Sinne des Klimaschutzes und zum Nutzen der Fahrgäste anspornen.

Die apf schlägt daher u. a. einen einheitlichen Pünktlichkeitsgrad, die automatische Teilnahme aller Personen im Besitz von KlimaTickets an der Entschädigung und eine gemeinsame Entschädigung für den gesamten Bahn-Anteil (anstatt Anträge bei den Einzelunternehmen) vor.

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