Fernbusfahrt ausgefallen – was nun?

Im heutigen Fall berichten wir über die Annullierung eines Fernbusses von Linz nach Prag und wie Sie am besten darauf reagieren können.

Die Reisende hatte eine Fahrt mit dem Bus von Linz nach Prag gebucht, um am Nachmittag in Prag an einer Veranstaltung teilnehmen zu können. Da der Bus allerdings innerhalb einer Stunde an der Haltestelle, an der sie einsteigen wollte, nicht eingetroffen war und sie das Busunternehmen auch nicht telefonisch erreichen konnte, fuhr sie schließlich mit dem eigenen Pkw nach Prag.

Nach einem ersten Klärungsversuch mit dem Busunternehmen wurde ihr mitgeteilt, dass ein Ersatzbus organisiert worden sei, der mit einer Gesamtverspätung von 1 Stunde und 40 Minuten abgefahren ist, sodass der Reisenden kein Entschädigungsanspruch zustehe. Unzufrieden mit dieser Antwort wandte sie sich daher an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, die ein Schlichtungsverfahren eröffnete.

Die apf wies das Busunternehmen darauf hin, dass es gemäß Busfahrgastrechteverordnung (Art. 20 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 181/2011) verpflichtet ist, Reisende im Fall von Annullierungen und Abfahrtverspätungen spätestens 30 Minuten nach dem planmäßigen Abfahrtszeitpunkt umfassend zu informieren. Grund dafür ist, dass Reisende dadurch entscheiden können, ob eine allenfalls angebotene Ersatzbeförderung in ihrem Sinne ist oder ob sie stattdessen auf die Fahrt mit dem Bus verzichten möchten (weil sie z. B. bei Inanspruchnahme einer späteren Fahrt eine Veranstaltung versäumen würden).

Die apf vermittelte erfolgreich und erwirkte die Rückerstattung der Ticketkosten und eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Ticketpreises. Zusätzlich übernahm das Busunternehmen einen Teil der Treibstoffkosten für die Fahrt mit dem Privatauto, sodass die Betroffene insgesamt 150 Euro erhielt.

Empfehlungen der apf, wenn Sie auch einmal von einer Annullierung eines Fernbusses oder einer Abfahrtverspätung betroffen sind:

  • Das Unternehmen ist verpflichtet, Sie bei einem Ausfall oder einer Abfahrtverspätung unverzüglich, jedoch spätestens 30 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtzeit darüber zu informieren.
  • Verzögert sich die Abfahrt um mehr als 120 Minuten oder fällt die Fahrt gänzlich aus, muss Ihnen das Unternehmen die Auswahl zwischen einer Ticketerstattung und einer Ersatzbeförderung anbieten. 
  • Wird diese Auswahl nicht angeboten, steht Ihnen zusätzlich eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Ticketpreises zu.

Weitere interessante Informationen zu Ihren Fahrgastrechten im Busverkehr finden Sie auf der Homepage der apf unter www.passagier.at

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