Flug: Annullierung und Betreuungsleistungen

Im Streitfall mit dem Unternehmen sorgt die apf für rasche Lösungen. Anders als bei anderen Anbietern, ist das Service der apf für Sie als Passagier kostenlos und provisionsfrei. Das heißt, Passagiere erhalten immer den vollständigen Entschädigungsbetrag zurück und müssen auch im Erfolgsfall keine Provision zahlen.

In unserem heutigen Fall informieren wir darüber, welche Leistungen eine Fluglinie im Fall von Annullierungen erbringen muss.

Ein Ehepaar wandte sich bezüglich eines bereits im Jahr 2015 annullierten Fluges an die apf, nachdem weder eine Konsumentenschutzorganisation noch eine Claim-Firma helfen konnten. Der ausgefallene Flug betraf die Rückreise vom Urlaub, wodurch die Passagiere festsaßen und entsprechende Ausgaben für Verpflegung etc. hatten. Schließlich wurde das österreichische Ehepaar auf einen Flug bis nach Deutschland umgebucht. Von dort aus organisierten sie sich die Fahrt nach Österreich selbst und kamen schließlich zwei Tage verspätet zuhause an.

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte vermittelte erfolgreich. Die Airline zahlte die gemäß Fluggastrechteverordnung zustehenden 800 Euro Entschädigung (400 Euro pro Person) an die Passagiere aus. Auch erstatte die Fluglinie die von der apf geforderten Auslagen, für Verpflegung, Transfer und Telefon, in Höhe von rund 370 Euro.

Wichtig: Grundsätzlich ist die Fluglinie verpflichtet Ihnen sogenannte Hilfeleistungen wie Essen, Getränke, notwendige Hotelübernachtungen etc. zur Verfügung zu stellen. Sollte die Fluglinie dieser Verpflichtung nicht nachkommen empfehlen wir Ihnen, alle Rechnungen aufheben, damit sie Ihre Ausgaben gegenüber der Fluglinie beweisen können. Anderenfalls ist die Airline nicht verpflichtet die Kosten zu erstatten.

Wenn Sie auch einmal von einer Flugannullierung betroffen sind, erfahren Sie unter www.passagier.at, welche Rechte Sie haben und was Ihnen die Fluglinie anbieten bzw. bezahlen muss.

Wie geht die apf vor, um zwischen dem Passagier und der Fluglinie zu vermitteln?
Vermittelt wird, indem die apf, nachdem Ihre Beschwerde bei uns eingelangt ist, das Unternehmen kontaktiert. Dabei wird der Fluglinie die Sachlage kurz geschildert, die rechtlichen Ansprüche dargelegt und mitgeteilt, dass zur Klärung ein Schlichtungsverfahren eröffnet wird. Die Fluglinie hat dann grundsätzlich drei Wochen Zeit der apf eine Rückmeldung zu senden. Wenn beide Parteien, das heißt Sie und die Fluglinie, den Lösungsvorschlag der apf annehmen, stimmen sie damit einem sogenannten wirksamen außergerichtlichen Vergleich zu. Mit vielen Fluglinien haben wir bereits eine sehr gute Zusammenarbeit aufgebaut. Das ist der Grund warum die apf in den meisten Fällen eine rasche Lösung in wenigen Tagen erzielt.

Auf der apf-Website haben wir alle Informationen über das Schlichtungsverfahren für Sie zusammengefasst.

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