Flug: Gut zu wissen...Mein Flugplan wurde geändert – was nun?
Möglicherweise haben Sie es auch selbst schon einmal erlebt: Man bucht einen Flug, der in einigen Monaten stattfinden soll, und ein paar Wochen vor Abreise bekommt man die Information, dass die Airline die Flugzeiten geändert hat. Meistens wird der Reiseverlauf dadurch aus Kundensicht nicht verbessert, da die Änderung als ungünstig wahrgenommen wird bzw. sie die bisherige Reiseplanung beeinträchtigt.
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über die Fluggastrechte sieht leider keine eigenen Bestimmungen zum Thema Flugplanänderung vor.
Ist eine Flugzeitänderung eine Verspätung?
Kommen Passagiere wegen einer Flugzeitänderung mehr als drei Stunden verspätet am Endziel an, steht ihnen grundsätzlich keine Verspätungsentschädigung („Ausgleichszahlung“) zu, da der Flugplan ja bereits vorab entsprechend geändert wurde und die zuletzt bekannt gegebene Ankunftszeit für die Berechnung einer Verspätung maßgeblich ist.
Ein Beispiel: Der ursprünglich gebuchte Flug sollte um 9 Uhr starten und um 11 Uhr landen. Einen Monat vor Abflug informiert die Airline den Passagier darüber, dass das Flugzeug nun planmäßig um 12:30 Uhr abfliegen und um 14:30 Uhr landen werde. Eine Verspätung von mehr als drei Stunden und damit der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung wäre erst bei einer Ankunft nach 17:30 Uhr gegeben.
Ist eine Flugzeitänderung eine Annullierung?
Man könnte eine Flugzeitänderung auch als Annullierung betrachten, da der ursprüngliche Flugplan aufgegeben wird. Allerdings haben Passagiere, die mehr als zwei Wochen vor Abflug von der Änderung informiert werden, keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gemäß der Fluggastrechte-Verordnung, da eine solche Zahlung nur bei kurzfristigen Annullierungen vorgesehen ist (weniger als zwei Wochen vor dem planmäßigen Abflug).
Im Fall der Annullierung würde Art. 8 der Fluggastrechte-Verordnung zur Anwendung kommen. Damit hat der Passagier die Wahl zwischen:
- der Rückerstattung des Ticketpreises.
- einer alternativen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen.
Leider ist diese Rechtsansicht jedoch bisher nicht durch höchstgerichtliche Judikatur (insb. seitens des EuGH) belegt, sodass es keine gefestigte Rechtslage zu diesem Thema gibt.
Die apf empfiehlt bei Flugzeitänderungen, die Ihre Reiseplanung beeinträchtigen, die ausführende Fluglinie ehestmöglich schriftlich zu kontaktieren (Hier finden Sie alle Kontaktdater der Airlines) um entweder einen anderen Flug zu bekommen oder – wenn die Reise mit den geänderten Flugzeiten nicht mehr ihren Zweck erfüllt – den Ticketpreis zurückzufordern. Sollte innerhalb von sechs Wochen keine Lösung mit dem Unternehmen gefunden werden, können Sie Ihren Fall zur Prüfung bei der apf einreichen. Damit wir Ihren Fall rasch bearbeiten können verwenden Sie bitte das Online-Beschwerdeformular auf der Website der apf.