Flug: Gut zu wissen… Vorsicht bei Flugbuchung über Onlineportale
Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt Ihre Rechte bei Verspätung und Annullierung. Allerdings nur dann, wenn ein einheitlicher Beförderungsvertrag abgeschlossen wurde. Das ist der Fall, wenn für eine mehrgliedrige Flugreise, das bedeutet einen Flug mit einem oder mehreren Anschlussflügen, eine durchgängige Reservierungsnummer bzw. Buchungscode vorhanden ist. Das ist beispielsweise bei Direktbuchung bei Fluglinien und grundsätzlich bei Buchung über ein Reisebüro Ihres Vertrauens gewährleistet, nicht aber immer bei Buchung über Online-Portale.
Grundsätzlich gilt: Bei mehrgliedrigen Flugreisen haben Sie im Fall von Verspätungen bzw. versäumten Anschlussflügen das Recht auf Ausgleichszahlung, die je nach Flugentfernung zwischen 250 Euro und 600 Euro beträgt. Darüber hinaus ist die Fluglinie verpflichtet, Ihnen unentgeltliche Betreuungsleistungen, wie etwa Verpflegung, die Umbuchung auf eine neue Anschlussverbindung und falls notwendig die Hotelunterbringung zur Verfügung zu stellen.
Buchen Sie eine mehrgliedrige Flugreise unter einer Reservierungsnummer bzw. einem Buchungscode bedeutet das, dass die notwendigen und vorgeschriebenen Mindestumsteigezeiten an Flughäfen berücksichtigt und Ihre Gepäckstücke automatisch bis an Ihr endgültiges Reiseziel befördert werden. Damit ist sichergestellt, dass bei Flugunregelmäßigkeiten mit verpassten Anschlussflügen entsprechende Maßnahmen, wie eben die Umbuchungen auf einen anderen Flug oder Betreuungsleistungen, die Ihnen zustehen, erbracht werden. Außerdem ist für mehrgliedrige Flugreisen mit einer Reservierungsnummer gewährleistet, dass für die Berechnung der Entschädigungsansprüche das Endziel herangezogen wird, und nicht nur die von der Unregelmäßigkeit betroffene Teilstrecke.
Anders ist es bei Flugbuchungen über Online-Portale. Online-Portale bieten teilweise Flugkombinationen an, die nicht aufeinander abgestimmt sind, das heißt, dass aufgrund der unabhängig voneinander gebuchten Tickets auch für die Fluglinien nicht ersichtlich ist, ob ein Flug als Anschlussflug gebucht wurde. Diese Kombinationen sind zwar oft billiger als andere, es handelt sich aber häufig um separat gebuchte Flüge, die keinen einheitlichen Beförderungsvertrag darstellen. Dadurch haben Sie, wenn Probleme auftreten, keinen Anspruch auf Betreuungsleistungen durch die Fluglinie. Auch kann in diesen Fällen das Recht auf eine Ausgleichszahlung gänzlich oder die Höhe niedriger ausfallen, da nur die Teilstrecke, auf der die Unregelmäßigkeit entstanden ist, für die Berechnung herangezogen wird. Buchen Sie Ihre Flüge über ein Online-Portal empfiehlt die apf daher, bereits zuvor Regelungen über Haftung, Versäumnis von Anschlussflügen, Abtretung von Ansprüchen etc. in den AGB des Online-Portals nachzulesen, um bei fraglichen Inhalten auf Alternativen ausweichen zu können.
Weitere interessante Informationen zu Ihren Passagierrechten finden Sie auf der apf-Homepage unter www.passagier.at