Flug: Rechte bei einem Turnaround
Kehrt ein Flugzeug zum Abflugort zurück, haben die Passagiere die gleichen Rechte wie bei einer Flugannullierung. Der Begriff „Annullierung“ gemäß der Fluggastrechteverordnung schließt auch den Fall ein, dass ein Flugzeug startet, aus unvorhersehbaren Gründen aber zum Abflughafen zurückkehren muss (ein sogenannter Turnaround).
Ein solcher Turnaround bedeutet, dass der ursprünglich geplante Flug nicht ausgeführt werden konnte. Daraus ergibt sich das Recht auf Entschädigung, ausgenommen die Airline kann außergewöhnliche Umstände nachweisen.
In Fällen der Annullierung muss die Fluglinie Passagieren die Wahl lassen zwischen der Erstattung des Ticketpreises, einer alternativen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen oder dem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt.