Flugverspätung

Im Streitfall mit dem Unternehmen sorgt die apf für rasche Lösungen. Anders als bei anderen Anbietern, ist das Service der apf für Sie als Passagier kostenlos und provisionsfrei. Das heißt, Passagiere erhalten immer den vollständigen Entschädigungsbetrag zurück und müssen auch im Erfolgsfall keine Provision zahlen.

Der heutige Fall zeigt, was Ihnen die Fluglinie zurückzahlen muss, wenn Ihr Flug verspätet am Zielflughafen landet, wie es beim Flug von Larnaka (Zypern) nach Wien der Fall war.

Der Flug von Larnaka ist mit rund sieben Stunden Verspätung in Wien-Schwechat gelandet. Daraufhin haben die Passgiere eine Beschwerde bei der Fluglinie eingereicht, um eine Ausgleichszahlung zu beantragen. Gemäß der EU-Verordnung steht Passagieren eine Ausgleichszahlung zu, wenn ein Flug mehr als drei Stunden später am Endziel ankommt. Die Höhe hängt dabei von der jeweils gebuchten Strecke ab und beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro. In unserem Fall, hier handelt es sich um eine Flugentfernung zischen 1.500 Kilometern und 3.500 Kilometern, stehen jedem Passagier 400 Euro Ausgleichszahlung zu. Da die Fluglinie lediglich einen Fluggutschein über 100 Euro als Entschädigung angeboten hat, haben sich die Passagiere an die apf gewandt. Die apf hat innerhalb von sechs Tagen zum einen die Ausgleichszahlung in Höhe von 800 Euro (400 Euro pro Person) und zum anderen eine Erstattung für die Verpflegung von 30 Euro (15 Euro pro Person), die zuvor, mit sieben Euro für sieben Stunden Verspätung, nicht angemessen kalkuliert worden ist, erwirkt.

Wie geht die apf vor, um die Ausgleichszahlung und die Erstattung für die Verpflegung zu erwirken?
Vermittelt wird, indem die apf, nachdem Ihre Beschwerde bei uns eingelangt ist, das Unternehmen kontaktiert. Dabei wird der Fluglinie die Sachlage kurz geschildert, die rechtlichen Ansprüche dargelegt und mitgeteilt, dass zur Klärung ein Schlichtungsverfahren eröffnet wird. Die Fluglinie hat dann grundsätzlich drei Wochen Zeit der apf eine Rückmeldung zu senden. Wenn beide Parteien, das heißt Sie und die Fluglinie, dem Lösungsvorschlag der apf annehmen, stimmen sie damit einem sogenannten wirksamen außergerichtlichen Vergleich zu. Mit vielen Fluglinien haben wir bereits eine sehr gute Zusammenarbeit aufgebaut. Das ist der Grund warum die apf in den meisten Fällen eine rasche Lösung in wenigen Tagen erzielt.
 
Wichtig ist, dass Sie alle Rechnungen für Getränke und Snacks aufheben, da die Airline nicht verpflichtet ist Ihnen eine Erstattung für die Verpflegung zu bezahlen, wenn Sie keine Belege vorweisen können.
 

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