Flugverspätung
Im Streitfall mit dem Unternehmen sorgt die apf für rasche Lösungen. Anders als bei anderen Anbietern, ist das Service der apf für Sie als Passagier kostenlos und provisionsfrei. Das heißt, Passagiere erhalten immer den vollständigen Entschädigungsbetrag zurück und müssen auch im Erfolgsfall keine Provision zahlen.
Der heutige Fall zeigt, was Ihnen die Fluglinie zurückzahlen muss, wenn Ihr Flug verspätet am Zielflughafen landet, wie es beim Flug von Larnaka (Zypern) nach Wien der Fall war.
Der Flug von Larnaka ist mit rund sieben Stunden Verspätung in Wien-Schwechat gelandet. Daraufhin haben die Passgiere eine Beschwerde bei der Fluglinie eingereicht, um eine Ausgleichszahlung zu beantragen. Gemäß der EU-Verordnung steht Passagieren eine Ausgleichszahlung zu, wenn ein Flug mehr als drei Stunden später am Endziel ankommt. Die Höhe hängt dabei von der jeweils gebuchten Strecke ab und beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro. In unserem Fall, hier handelt es sich um eine Flugentfernung zischen 1.500 Kilometern und 3.500 Kilometern, stehen jedem Passagier 400 Euro Ausgleichszahlung zu. Da die Fluglinie lediglich einen Fluggutschein über 100 Euro als Entschädigung angeboten hat, haben sich die Passagiere an die apf gewandt. Die apf hat innerhalb von sechs Tagen zum einen die Ausgleichszahlung in Höhe von 800 Euro (400 Euro pro Person) und zum anderen eine Erstattung für die Verpflegung von 30 Euro (15 Euro pro Person), die zuvor, mit sieben Euro für sieben Stunden Verspätung, nicht angemessen kalkuliert worden ist, erwirkt.