Flug: Wann, wie und wobei die apf helfen kann…

Schlichtungsstelle hilft kostenlos und provisionsfrei

Die apf kümmert sich um Ansprüche von Passagieren, wenn diese von einer Flugunregelmäßigkeit betroffen waren und keine Einigung mit der Airline erzielen können...

Die apf kann helfen, wenn der betroffene Flug

  • aus Österreich abfliegt.
  • aus einem EU-Mitgliedsland abfliegt und in Österreich landet.
  • von einer österreichischen Airline innerhalb von EU-Mitgliedstaaten durchgeführt wird.
  • aus einem Drittstaat abfliegt und in einem EU-Mitgliedstaat landet und mit einer österreichischen Airline durchgeführt wird.
  • aus einem Drittstaat abfliegt und in Österreich landet und mit einer Airline, die ihre Hauptniederlassung in einem EU-Mitgliedsland hat, durchgeführt wird.

Bei Forderungen zu

  • Nichtbeförderung
  • Verspätung
  • Annullierung
  • Höher- oder Herabstufung
  • Verletzung von Informationspflichten
  • Mangelnde Betreuungs- und Hilfeleistungen (alternative Beförderung, Verpflegung, Übernachtung)
  • Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen

Wie Sie vorgehen, wenn Sie von einer Flugunregelmäßigkeit betroffen sind

Im ersten Schritt müssen Passagiere ihre Forderung schriftlich an das betroffene Flugunternehmen richten. Die apf hat hierfür Musterbriefe auf ihrer Website bereitgestellt. Antwortet das Unternehmen ab Einbringung der Forderung binnen sechs Wochen nicht adäquat oder gar nicht, kann bei der apf online via www.passagier.at ein Schlichtungsantrag eingebracht werden.

→ Der Service der apf ist – unabhängig vom Verfahrensausgang – für Passagiere immer kostenlos und provisionsfrei.

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