Flugannullierung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen
Im Streitfall mit dem Unternehmen sorgt die apf für rasche Lösungen. Anders als bei anderen Anbietern, ist das Service der apf für Sie als Passagier kostenlos und provisionsfrei. Das heißt, Passagiere erhalten immer den vollständigen Entschädigungsbetrag zurück und müssen auch im Erfolgsfall keine Provision zahlen.
In unserem heutigen Fall informieren wir Sie darüber, welche Betreuungsleistungen eine Airline im Fall von Flugannullierung zu erbringen hat.
Der Flug von Frankfurt nach Wien wurde annulliert. Ein Ersatzflug wurde für den Folgetag angeboten – jedoch bot die Airline keine Hotelunterbringung an. Der Passagier organisierte sich daher selbst eine Unterkunft und reiste am nächsten Tag zu seinem Zielort weiter. Da die Fluglinie über sechs Wochen nicht auf die Beschwerde und die eingereichte Hotelrechnung nicht reagierte, wandte er sich an die apf.
Die Airline konnte der apf gegenüber nachweisen, dass die Annullierung des Fluges auf außergewöhnliche Umstände, einen Streik, zurückzuführen war. Aufgrund dessen musste die Airline zwar keine Ausgleichszahlung leisten. Die Hotelkosten in der Höhe von 80 Euro wurden den Passagier auf sein Konto überwiesen.
Wie geht die apf vor, um zwischen dem Passagier und der Fluglinie zu vermitteln?
Vermittelt wird, indem die apf, nachdem Ihre Beschwerde bei uns eingelangt ist, das Unternehmen kontaktiert. Dabei wird der Fluglinie die Sachlage kurz geschildert, die rechtlichen Ansprüche dargelegt und mitgeteilt, dass zur Klärung ein Schlichtungsverfahren eröffnet wird. Die Fluglinie hat dann grundsätzlich drei Wochen Zeit der apf eine Rückmeldung zu senden. Wenn beide Parteien, das heißt Sie und die Fluglinie, den Lösungsvorschlag der apf annehmen, stimmen sie damit einem sogenannten wirksamen außergerichtlichen Vergleich zu. Mit vielen Fluglinien haben wir bereits eine sehr gute Zusammenarbeit aufgebaut. Das ist der Grund warum die apf in den meisten Fällen eine rasche Lösung in wenigen Tagen erzielt.
Wichtig ist, dass Sie alle Rechnungen für Unterkunft, Transfer, Getränke und Snacks aufheben, da die Airline nicht verpflichtet ist Ihnen eine Erstattung für Leistungen zu bezahlen, wenn Sie keine Belege vorweisen können.