Flugannullierung mit Ticketerstattung

Einfach, rasch und kostenlos. Anders als bei anderen Anbietern, vermittelt die apf im Streitfall mit einem Unternehmen für Passagier kostenlos und provisionsfrei. Das heißt, Sie als Reisende/-r erhalten immer den vollständigen Entschädigungsbetrag zurück und müssen auch im Erfolgsfall keine Provision zahlen.

In unserem heutigen Fall informieren wir darüber, wie viel Ihnen eine Fluglinie bei einer Flugannullierung zahlen muss.

Aufgrund der Flugannullierung von Wien nach Athen wurde dem Passagier von der Fluglinie die Auswahl zwischen einem Alternativflug oder der Rückerstattung des Ticketpreises angeboten. Der Passagier entschied sich für die Erstattung der Ticketkosten, da die geplante Reise aufgrund der Annullierung für ihn sinnlos geworden war. Den Antrag dafür gab er direkt am Flughafen bei der Fluglinie ab.

Nachdem er nach drei Monaten noch immer keinen Zahlungseingang auf seinem Girokonto hatte, wandte er sich an die apf. Die apf forderte neben der Ticketerstattung in Höhe von rund 98 Euro die Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro gemäß der Verordnung (EG) 261/2004.

Die Airline informierte daraufhin, dass die Erstattung bereits im Februar erfolgt gewesen sei und die Ticketkosten auf das Kreditkartenkonto des Reisenden überwiesen wurden. Generell gilt: Die Refundierung der bezahlten Beträge erfolgt immer auf dem gleichen Weg wie die ursprüngliche Zahlung getätigt wurde (Kreditkarte, Reisebüro, etc.). In unserem heutigen Fall wurde das Geld somit nicht auf das Girokonto sondern auf die Kreditkarte, mit der das Flugticket bezahlt wurde, rückerstattet. 

Die Ausgleichszahlung wurde mit der Begründung, dass die Passagiere fristgerecht über die Annullierung informiert wurden, vorerst abgelehnt. Gemäß der Fluggastrechte-Verordnung liegt die diesbezügliche Beweislast ob und wann ein Fluggast informiert wurde bei der ausführenden Airline. Da in unserem heutigen Fall kein Nachweis von der Airline erbracht werden konnte erwirkte die apf schließlich auch die Ausgleichszahlung an den Beschwerdeführer.

Wenn Sie auch einmal von einer Flugverspätung oder einer Flugannullierung betroffen sind, erfahren Sie hier, welche Rechte Sie haben und was Ihnen die Fluglinie anbieten bzw. bezahlen muss.

 

Wie geht die apf vor, um zwischen dem Passagier und der Fluglinie zu vermitteln?

Vermittelt wird, indem die apf, nachdem Ihre Beschwerde bei uns eingelangt ist, das Unternehmen kontaktiert. Dabei wird der Fluglinie die Sachlage kurz geschildert, die rechtlichen Ansprüche dargelegt und mitgeteilt, dass zur Klärung ein Schlichtungsverfahren eröffnet wird. Die Fluglinie hat dann grundsätzlich drei Wochen Zeit der apf eine Rückmeldung zu senden. Wenn beide Parteien, das heißt Sie und die Fluglinie, den Lösungsvorschlag der apf annehmen, stimmen sie damit einem sogenannten wirksamen außergerichtlichen Vergleich zu. Mit vielen Fluglinien haben wir bereits eine sehr gute Zusammenarbeit aufgebaut. Das ist der Grund warum die apf in den meisten Fällen eine rasche Lösung in wenigen Tagen erzielt.

Auf der apf-Website haben wir alle Informationen über das Schlichtungsverfahren für Sie zusammengefasst

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