Flug: EuGH entscheidet über Erstattung der Vermittlungsprovision bei Flugannullierung
Laut EU-Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 müssen Airlines im Fall einer Annullierung Passagieren die Wahl zwischen einer alternativen Beförderung und einer Erstattung der Ticketkosten lassen. Uneinigkeit herrschte bis jetzt darüber, ob bei Buchung über eine Reisevermittler auch die Gebühren des Zwischenhändlers durch die Airline erstattet werden müssen. Der EuGH hat nun geurteilt: Ja – aber nur wenn diese Kenntnis von der Gebühr hatte (Az. C-601/17)...
Passagiere hatten im Ende des Jahres 2015 beim Hamburger Amtsgericht geklagt. Sie hatten über den Online-Reisevermittler „Opodo“ Flüge mit Vueling gebucht – welche letztlich gestrichen wurden. Vueling erstattete die Ticketkosten – jedoch nicht die Vermittlungsprovision. Das Amtsgericht legte den Fall letztlich dem Europäischen Gerichtshof vor.
Im Wortlaut urteilt der Gerichtshof: „…ist dahin auszulegen, dass der Preis des Flugscheins, der zur Ermittlung des einem Fluggast vom Luftfahrtunternehmen im Fall der Annullierung eines Fluges geschuldeten Erstattungsbetrags heranzuziehen ist, die Differenz zwischen dem vom Fluggast gezahlten und dem vom Luftfahrtunternehmen erhaltenen Betrag in Höhe der Provision eines als Vermittler zwischen ihnen tätig gewordenen Unternehmens einschließt, es sei denn, die Provision wurde ohne Wissen des Luftfahrtunternehmens festgelegt; dies zu prüfen ist Sache des vorlegenden Gerichts.“