Flug: Passagierrechte bei Flugverspätung
Einfach, rasch und kostenlos. Anders als bei anderen Anbietern, vermittelt die apf im Streitfall mit einem Unternehmen für Passagier kostenlos und provisionsfrei. Das heißt, Sie als Reisende/-r erhalten immer den vollständigen Entschädigungsbetrag zurück und müssen auch im Erfolgsfall keine Provision zahlen.
In unserem heutigen Fall informieren wir darüber, welche Ansprüche Sie gegenüber einer Fluglinie haben, wenn Ihr Flug mit mehr als 3 Stunden Verspätung den Zielort erreicht.
Der innereuropäische Kurzstreckenflug einer Reisegruppe von insgesamt 198 Personen landete mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden am Zielort. Die Passagiere informierten sich über ihre Ansprüche und reichten Beschwerde bei der Fluglinie ein, um die ihnen zustehende Ausgleichszahlung zu erhalten. Da die Fluglinie sich auf außergewöhnliche Umstände berief und die Auszahlung verweigerte wandte sich die Reisegruppe an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf). Die apf erwirkte binnen einem Monat die Ausgleichzahlung in Höhe von insgesamt 49.500 Euro (250 Euro pro Person bei einer Flugentfernung von bis zu 1.500 km).
Wie geht die apf vor, um zwischen dem Passagier und der Fluglinie zu vermitteln?
Vermittelt wird, indem die apf, nachdem Ihre Beschwerde bei uns eingelangt ist, das Unternehmen kontaktiert. Dabei wird der Fluglinie die Sachlage kurz geschildert, die rechtlichen Ansprüche dargelegt und mitgeteilt, dass zur Klärung ein Schlichtungsverfahren eröffnet wird. Die Fluglinie hat dann grundsätzlich drei Wochen Zeit der apf eine Rückmeldung zu senden. Wenn beide Parteien, das heißt Sie und die Fluglinie, den Lösungsvorschlag der apf annehmen, stimmen sie damit einem sogenannten wirksamen außergerichtlichen Vergleich zu. Mit vielen Fluglinien haben wir bereits eine sehr gute Zusammenarbeit aufgebaut. Das ist der Grund warum die apf in den meisten Fällen eine rasche Lösung in wenigen Tagen erzielt.