Fluggastrechte nach dem IT-Ausfall: Was Reisende wissen müssen

Vergangenes Wochenende führte eine globale IT-Panne zu erheblichen Verzögerungen im internationalen Flugverkehr. Auch in Österreich waren die Auswirkungen deutlich spürbar

Fluggastrechte nach dem IT-Ausfall: Was Reisende wissen müssen

Vergangenes Wochenende führte eine globale IT-Panne zu erheblichen Verzögerungen im internationalen Flugverkehr. Auch in Österreich waren die Auswirkungen deutlich spürbar. Am Flughafen Wien mussten beispielsweise Check-ins bestimmter Fluglinien wie Ryanair und WizzAir manuell durchgeführt werden. Im weiteren Tagesverlauf kam es daraufhin zu Verspätungen und Flugannullierungen.

Ausgleichszahlungen nach dem IT-Ausfall

Fluglinien sind von der Pflicht zur Leistung von Ausgleichszahlungen befreit, wenn die Verspätungen oder Annullierungen auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind. Eine globale IT-Panne, verursacht durch ein fehlerhaftes Computerupdate, fällt in diese Kategorie. In solchen Fällen prüft die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) im Einzelfall, ob der außergewöhnliche Umstand nachvollziehbar war und ob die Fluglinie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Verspätung so gering wie möglich zu halten.

Wichtig zu wissen:

Reisende, die direkt vom IT-Ausfall betroffen waren, erhalten eher keine Ausgleichszahlungen (wir prüfen dennoch im Einzelfall).

Für Reisende, die am Folgetag noch mit Verspätungen konfrontiert waren, sind Ausgleichszahlungen eher möglich. In diesen Fällen muss die Fluglinie nachweisen, dass die Verspätung auf den IT-Ausfall zurückzuführen war.

Die Höhe der Ausgleichszahlungen richtet sich nach der Flugdistanz und beträgt zwischen 250 und 600 Euro, unabhängig vom Ticketpreis.

Verpflichtende Betreuungsleistungen ab zwei Stunden Verspätung

Unabhängig von der Ursache der Verspätung, haben Reisende Anspruch auf Betreuungsleistungen:

Flüge bis zu 1.500 km: ab zwei Stunden Verspätung

Flüge innerhalb der EU ab 1.500 km: ab drei Stunden Verspätung

Flüge von 1.500 km bis zu 3.500 km (nicht innerhalb der EU): ab drei Stunden Verspätung

Flüge über 3.500 km (nicht innerhalb der EU): ab vier Stunden Verspätung

In diesen Fällen muss die Fluglinie unentgeltlich Snacks und Erfrischungen anbieten.

Weitere Betreuungsleistungen wie Hotelunterbringung und der Transfer zwischen Flughafen und Hotel richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall und müssen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit stehen.

Empfehlungen für betroffene Reisende

Die apf empfiehlt betroffenen Reisenden, die keine Verpflegung und/oder Unterkunft proaktiv angeboten bekommen, unbedingt zuerst die Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen zu suchen, bevor eigenständig Ausgaben getätigt werden. Müssen Reisende letztlich tatsächlich selbst eine Unterkunft organisieren und bezahlen, sollten unbedingt alle Rechnungen und Belege aufbewahrt werden.

Wenn Sie noch keine Beschwerde bei der Fluglinie eingereicht haben, können Sie Musterbriefe nutzen, die die Fluglinie auf Ihre Entschädigungsansprüche hinweisen. Die Musterbriefe decken die Themen Flugverspätung, Flugannullierung, Nichtbeförderung bzw. Flugüberbuchung und Downgrade ab. Diese können individuell angepasst und bei Bedarf in Online-Beschwerdeformulare eingefügt werden.

Dokumentieren Sie die Einreichung Ihrer Forderung beim Unternehmen möglichst gut, z.B. durch Screenshots bei Online-Einreichungen und bewahren Sie die automatisch generierten Eingangsbestätigungen auf.

Trotz der Unannehmlichkeiten, die durch solche IT-Ausfälle entstehen, ist es wichtig, sich über seine Rechte und die entsprechenden Schritte zur Durchsetzung dieser Rechte zu informieren und vorbereitet zu sein. So können Sie sicherstellen, dass Sie die Ihnen zustehenden Leistungen und Entschädigungen erhalten.

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