Flugverspätung mit versäumtem Anschlussflug
In unserem heutigen Fall informieren wir darüber, welche Ausgleichszahlungen und Betreuungsleistungen Ihnen zustehen, wenn Sie einen mehrgliedrigen Flug gebucht haben und durch die Verspätung des ersten Fluges Ihre Anschlussverbindungen versäumen.
Da der Flug einer 16-köpfige Reisegruppe von Graz nach Wien um rund eine Stunde verspätet war erreichten die Reisenden ihren Anschlussflug von Graz nach Varna nicht. Die Airline buchte die Gruppe daher auf einen anderen Flug, allerdings mit einer zusätzlichen Zwischenlandung, um, wodurch der Zielort mit einer mehrstündigen Verspätung erreicht wurde.
Daher wandten sich die Passagiere an die Airline um ihre Ansprüche auf eine Ausgleichszahlung sowie die Erstattung der angefallenen Verpflegungskosten geltend zu machen.
Generell gilt: Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Flugdistanz ab und beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro. In unserem Fall handelt es sich um eine Flugentfernung von weniger als 1.500 Kilometern, womit jedem Passagier 250 Euro Ausgleichszahlung zustehen.
Da die Airline der Gruppe lediglich einen Fluggutschein im Wert von 150 Euro pro Person anbot, brachten die Fluggäste Beschwerde bei der apf ein.
Die apf vermittelte positiv; die Airline zahlte die laut Fluggastrechteverordnung festgesetzte Ausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 4.000 Euro für 16 Personen (250 Euro pro Person) und erstattete die angefallenen Verpflegungskosten von insgesamt 35 Euro.
Wenn Sie auch einmal von einer Flugverspätung betroffen sind, erfahren Sie hier, welche Rechte Sie haben und was Ihnen die Fluglinie anbieten bzw. bezahlen muss.
Wie geht die apf vor, um zwischen dem Passagier und der Fluglinie zu vermitteln?
Vermittelt wird, indem die apf, nachdem Ihre Beschwerde bei uns eingelangt ist, das Unternehmen kontaktiert. Dabei wird der Fluglinie die Sachlage kurz geschildert, die rechtlichen Ansprüche dargelegt und mitgeteilt, dass zur Klärung ein Schlichtungsverfahren eröffnet wird. Die Fluglinie hat dann grundsätzlich drei Wochen Zeit der apf eine Rückmeldung zu senden. Wenn beide Parteien, das heißt Sie und die Fluglinie, den Lösungsvorschlag der apf annehmen, stimmen sie damit einem sogenannten wirksamen außergerichtlichen Vergleich zu. Mit vielen Fluglinien haben wir bereits eine sehr gute Zusammenarbeit aufgebaut. Das ist der Grund warum die apf in den meisten Fällen eine rasche Lösung in wenigen Tagen erzielt.
Wichtig ist, dass Sie alle Rechnungen für Unterkunft, Transfer, Getränke und Snacks aufheben, da die Airline nicht verpflichtet ist Ihnen eine Erstattung für Leistungen zu bezahlen, wenn Sie keine Belege vorweisen können.