Flugverspätung von Wien nach Barcelona
In unserem heutigen Fall informieren wir darüber, welche Ansprüche Sie gegenüber einer Fluglinie haben, wenn Ihr Flug mit mehr als 3 Stunden Verspätung den Zielort erreicht.
Der Flug einer Reisegruppe von 11 Personen ist mit mehr als 3 Stunden Verspätung in Barcelona gelandet. Da die Fluglinie den Passagieren die Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro pro Person zugesagt, die Überweisung aber nicht veranlasst hatte, wandten sie sich an die Agentur für Passagier-und Fahrgastrechte. Die apf vermittelte positiv und erwirkte die Ausgleichszahlung von insgesamt 2.750 Euro für alle Mitreisenden.
Die Ausgleichszahlung ist von der jeweiligen Flugentfernung abhängig und beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro. Nähere Informationen zu Flugentfernungen und der dementsprechenden Höhe einer Ausgleichszahlung finden Sie hier.
Wie geht die apf vor, um zwischen dem Passagier und der Fluglinie zu vermitteln?
Vermittelt wird, indem die apf, nachdem Ihre Beschwerde bei uns eingelangt ist, das Unternehmen kontaktiert. Dabei wird der Fluglinie die Sachlage kurz geschildert, die rechtlichen Ansprüche dargelegt und mitgeteilt, dass zur Klärung ein Schlichtungsverfahren eröffnet wird. Die Fluglinie hat dann grundsätzlich drei Wochen Zeit der apf eine Rückmeldung zu senden. Wenn beide Parteien, das heißt Sie und die Fluglinie, den Lösungsvorschlag der apf annehmen, stimmen sie damit einem sogenannten wirksamen außergerichtlichen Vergleich zu. Mit vielen Fluglinien haben wir bereits eine sehr gute Zusammenarbeit aufgebaut. Das ist der Grund warum die apf in den meisten Fällen eine rasche Lösung in wenigen Tagen erzielt.