Versäumter Anschlussflug aufgrund von Flugverspätung
In unserem heutigen Fall informieren wir darüber, wie viel Ihnen eine Fluglinie zahlen muss, wenn Sie einen mehrgliedrigen Flug gebucht haben und aufgrund einer Verspätung des ersten Fluges, Ihren Anschlussflug versäumen.
Aufgrund der Verspätung des Fluges von Salzburg nach Wien erreichte der Passagier seinen Anschlussflug nach Hamburg nicht. Die Airline ist ihrer Pflicht nachgekommen und hat den Passagier auf einen anderen Anschlussflug umgebucht, wodurch der Passagier seinen Zielort mit rund fünf Stunden Verspätung erreichte. Da die Fluglinie über sechs Wochen nicht auf die Beschwerde und Forderung reagierte, wandte er sich an die apf um die ihm zustehende Ausgleichszahlung zu erhalten. Auch hat er uns darüber informiert, dass seine Konsumation durch den ausgegebenen Verpflegungsvoucher in Höhe von 12 Euro nicht abdeckt war.
Die apf vermittelte positiv zwischen den Parteien; Die Airline zahlte gemäß Fluggastrechteverordnung 250 Euro an Ausgleichszahlung, welche bei einer Flugstrecke von bis zu 1.500 Kilometern dem Passagier zusteht. Ebenso wurden die mit Rechnung belegten Mehrkosten der Konsumation in Höhe von 4,50 Euro erstattet.
Die apf sorgt im Streitfall mit der Fluglinie für rasche Lösungen. Anders als bei anderen Anbietern, ist das Service der apf für Sie als Passagier kostenlos und provisionsfrei. Das heißt, Passagiere erhalten immer den vollständigen Entschädigungsbetrag zurück und müssen auch im Erfolgsfall keine Provision zahlen.
Wie geht die apf vor, um zwischen dem Passagier und der Fluglinie zu vermitteln?
Vermittelt wird, indem die apf, nachdem Ihre Beschwerde bei uns eingelangt ist, das Unternehmen kontaktiert. Dabei wird der Fluglinie die Sachlage kurz geschildert, die rechtlichen Ansprüche dargelegt und mitgeteilt, dass zur Klärung ein Schlichtungsverfahren eröffnet wird. Die Fluglinie hat dann grundsätzlich drei Wochen Zeit der apf eine Rückmeldung zu senden. Wenn beide Parteien, das heißt Sie und die Fluglinie, den Lösungsvorschlag der apf annehmen, stimmen sie damit einem sogenannten wirksamen außergerichtlichen Vergleich zu. Mit vielen Fluglinien haben wir bereits eine sehr gute Zusammenarbeit aufgebaut. Das ist der Grund warum die apf in den meisten Fällen eine rasche Lösung in wenigen Tagen erzielt. Wichtig ist, dass Sie alle Rechnungen für Getränke und Snacks aufheben, da die Airline nicht verpflichtet ist Ihnen eine Erstattung für die Verpflegung zu bezahlen, wenn Sie keine Belege vorweisen können.