Gestrandet im Ausland – Welche Rechte haben Betroffene?
Die apf informiert über die Ansprüche con Reisenden bei mehrtägigen Verspätungen und die Leistungen, die Fluglinien in solchen Fällen erbringen müssen.
Ein entspannter Urlaub kann schnell an Erholung einbüßen, wenn es zu Problemen bei der Heimreise kommt. So mussten diesen Sommer etwa 40 Reisende mehrere Tage unfreiwillig in Rom verweilen, da ihr Flug aufgrund technischer Probleme mehrfach verschoben wurde. In diesem Blogbeitrag erklärt die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, welche Ansprüche Reisende in solchen Fällen gegenüber Fluggesellschaften haben.
Rechtlich wird zwischen einer Verspätung und einer Annullierung unterschieden. Bei einer Verspätung wird der Flug zeitlich zurückverlegt, bei einer Annullierung wird der Flug gänzlich gestrichen. Die Rechte, die sich daraus ergeben unterscheiden sich.
Betreuung bei mehrtägigen Flugverspätungen
Flugverspätungen von mehr als einem Tag sind eine seltene Ausnahme. Für Reisende sind sie jedoch besonders ärgerlich, da man möglicherweise zusätzliche Urlaubstage beantragen, wichtige Termine absagen oder der Schulpflicht der Kinder nicht nachkommen kann. Bei einer Verspätung ist die Fluggesellschaft verpflichtet, abhängig von der Flugdistanz und der Verspätungsdauer, Betreuungsleistungen zu erbringen:
- Bei Flügen bis 1.500 km: ab zwei Stunden Verspätung
- Bei Flügen innerhalb der EU ab 1.500 km: ab drei Stunden Verspätung
- Bei Flügen von 1.500 km bis 3.500 km (außerhalb der EU): ab drei Stunden Verspätung
- Bei Flügen über 3.500 km (außerhalb der EU): ab vier Stunden Verspätung
Zu den Betreuungsleistungen gehören Mahlzeiten, Erfrischungen sowie die Möglichkeit zur kostenlosen Kontaktaufnahme (per E-Mail oder Telefon). Bei mehrtägigen Verspätungen sind die Fluggesellschaften zudem verpflichtet, eine Hotelunterbringung und den Transfer zwischen Flughafen und Hotel zu organisieren. Diese Leistungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit stehen und kostenlos sein.
Wichtig für Reisende: Diese Betreuungsleistungen stehen ab den oben genannten Zeiten in jedem Fall zu. Falls die Fluggesellschaft diese nicht von sich aus anbietet, empfiehlt die apf, sich direkt vor Ort oder schriftlich an das Unternehmen zu wenden. Sollten keine entsprechenden Angebote wie Essens-, Hotel- oder Taxigutscheine bereitgestellt werden, können Reisende auch selbst Ausgaben tätigen, die anschließend bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden sollten. Dabei ist es wichtig, die Originalbelege aufzubewahren und kostenmindernd zu agieren (keine Luxushotels).
Ausgleichszahlung bei mehrtägigen Flugverspätungen
Generell steht Reisenden eine Ausgleichszahlung zu, wenn sie ihr Ziel mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr erreichen. Dies gilt auch für mehrtägige Verspätungen. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der Flugdistanz und nicht nach dem Ticketpreis bzw. der Verspätungsdauer:
- Bei Flügen bis 1.500 km: 250 Euro
- Bei Flügen innerhalb der EU ab 1.500 km: 400 Euro
- Bei Flügen von 1.500 km bis 3.500 km (außerhalb der EU): 400 Euro
- Bei Flügen über 3.500 km (außerhalb der EU): 600 Euro
Eine Ausgleichszahlung entfällt jedoch, wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen (z. B. extreme Wetterbedingungen, Sicherheitsmängel, Streiks des Flughafenpersonals, aggressive Passagiere). Der Anspruch auf Betreuungsleistungen bleibt jedoch weiterhin bestehen.
Kein Anspruch auf alternative Beförderung bei Verspätung!
Eine mehrtägige Verspätung verpflichtet die Fluggesellschaft grundsätzlich nicht dazu, den Fluggästen eine alternative Flugverbindung anzubieten.
Eine Umbuchung ist in der Regel nur bei Flugannullierungen, Vorverlegungen oder Überbuchungen verpflichtend.