Gymnasium Saalfelden einigt sich mit ÖBB-PV auf Zahlung von 5.300 EUR
(Wien/Saalfelden) Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte erzielte eine Einigung zwischen dem Gymnasium Saalfelden und den ÖBB.
Im Rahmen eines Schüleraustausches buchte eine Klasse des Gymnasiums Saalfelden samt Lehrpersonal am 24. März 2022 eine Reise von Saalfelden über Salzburg nach Paris. Klimaschonend sollte die französische Hauptstadt mittels Nachtzug angesteuert werden.
Aufgrund eines technischen Gebrechens der Oberleitung im französischen Teil der Strecke fiel der Zug zwischen Wien Hbf und Paris aus
Gymnasium Saalfelden einigt sich mit den ÖBB auf Zahlung von 5.300 EUR
(Wien/Saalfelden) Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte erzielte eine Einigung zwischen dem Gymnasium Saalfelden und den ÖBB.
Im Rahmen eines Schüleraustausches buchte eine Klasse des Gymnasiums Saalfelden samt Lehrpersonal am 24. März 2022 eine Reise von Saalfelden über Salzburg nach Paris. Klimaschonend sollte die französische Hauptstadt mittels Nachtzug angesteuert werden.
Aufgrund eines technischen Gebrechens der Oberleitung im französischen Teil der Strecke fiel der Zug zwischen Wien Hbf und Paris aus.
Da die Verbindung mit der Bahn nicht gleichwertig zu bewältigen war, musste die knapp elfstündige Reise kurzfristig mit dem Reisebus angetreten werden.
Das Gymnasium Saalfelden beschwerte sich Anfang April aufgrund der Nichtbeförderung schriftlich bei den ÖBB. Darauf reagierte das Bahnunternehmen zunächst jedoch nicht, weswegen sich das Lehrpersonal schließlich, knapp 5 Monate später, an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte wandte.
Die ÖBB erstatteten daraufhin die nicht genutzten Tickets und die entstandenen Mehrkosten komplett – insgesamt 5.300 EUR.
„Grundsätzlich haben Fahrgäste bei einem Zugausfall die Möglichkeit, die Fahrt abzubrechen und eine Erstattung des Fahrpreises zu beantragen, wenn die Verspätung am Ziel voraussichtlich mehr als 60 Minuten betragen würde. Sofern die Fahrt bereits angetreten wurde, die Beförderung jedoch nicht mehr sinnhaft fortzuführen ist, kann die Fahrt ebenfalls abgebrochen werden und eine kostenfreie Rückfahrt erfolgen. Alternativ kann die Fahrt ohne zusätzliche Kosten sofort, oder zu einem späteren Zeitpunkt, unter vergleichbaren Bedingungen angetreten bzw. fortgesetzt werden, sofern dies möglich ist“, so Maria-Theresia Röhsler, Geschäftsführerin der apf.
Im Falle des Gymnasium Saalfelden war keine Reise zu vergleichbaren Bedingungen möglich, weswegen die Kosten schließlich erstattet wurden.