Insolvenz Air Berlin - Was Passagiere wissen sollten
Die Fluglinie Air Berlin hat am 15. August 2017 den Antrag auf Insolvenz gestellt. Durch die Insolvenz gelten gesonderte Regelungen für alle Passagiere die davon betroffen gewesen sind bzw. sein werden – z. B. durch eine Flugverspätung bzw. Flugannullierung.
Rechtlich gesehen bleiben Entschädigungsansprüche gegen Air Berlin auch im Fall der Insolvenz bestehen, das heißt, dass Fluggästen bei Verspätungen und Annullierungen eine Entschädigung zusteht. Wirtschaftlich gesehen ist der Entschädigungsanspruch im Insolvenzfall schwer durchzusetzen, da das Unternehmen zahlungsunfähig ist, etwaige Entschädigungsansprüche bestehen gegenüber der Insolvenzmasse.
Haben Passagiere das Recht auf Erstattung der Ticketkosten?
Leider muss diese Frage mit Jein beantwortet werden. Auf der Website informiert Air Berlin Passagiere die von einer Flugannullierung betroffen gewesen sind bzw. sein werden wie folgt
Ist die Buchung vor dem 15. August 2017 getätigt worden, ist – aufgrund des Insolvenzrechtes – keine Erstattung der Ticketkosten möglich. Betroffene Passagiere müssen ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Wird die Forderung anerkannt, ist mit einer teilweisen Zahlung aus der Insolvenzmasse (entsprechend der Insolvenzquote) zu rechnen.
Alle Passagiere die nach dem 15. August 2017 gebucht haben, erhalten die Ticketkosten erstattet, wenn der Flug nicht durchgeführt wurde bzw. wird. Umbuchungen auf andere Fluggesellschaften sind nicht möglich.
Die apf kann aufgrund dieser Situation Beschwerden nur annehmen und bearbeiten, wenn die Buchung des Tickets nach dem 15. August 2017 stattgefunden hat.
Haben Passagiere das Recht auf Entschädigung? Können Passagiere Beschwerde bei der apf einbringen?
Rechtlich gesehen bleiben Entschädigungsansprüche gegen die Air Berlin bestehen, das heißt, dass Passagieren bei Verspätungen und Annullierungen eine Entschädigung zusteht. Wirtschaftlich gesehen ist der Entschädigungsanspruch im Insolvenzfall schwer durchzusetzen, da das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Auch für Entschädigungen ist das Datum 15. August 2017 relevant. Das bedeutet:
Für Buchungen vor dem 15. August 2017 werden von der Airline keine Entschädigungsansprüche (sogenannte Ausgleichszahlungen) befriedigt. Betroffene Passagiere müssen ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden.
Für Buchungen nach dem 15. August 2017 können Entschädigungsansprüche für Flugverspätung bzw. Flugannullierung, laut Information vom 19.10.2017 auf der Homepage der Air Berlin, geltend gemacht werden. Etwaige Ansprüche sind über das Webformular der Air Berlin unter www.airberlin.com/beschwerde einzubringen. Erhalten Passagiere innerhalb von sechs Wochen keine oder keine zufriedenstellende Antwort können sie Beschwerde bei der apf einreichen. Im Online-Beschwerdeformular – abrufbar unter www.passagier.at – werden Passagiere durch einen Leitfaden auf alle wichtigen Unterlagen hingewiesen, die für eine rasche Bearbeitung der Beschwerde benötigt werden.
Passagieren die mit Air Berlin reisen muss klar sein, dass sie bei Problemen eventuell ausgelegte Kosten für Betreuungsleistungen wie etwa Hotelübernachtung, Getränke, Snacks etc. nicht rückerstattet bekommen. Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte empfiehlt Passagieren (bei Verspätungen oder Annullierungen) daher, notwendige Betreuungsleistungen jedenfalls direkt von Air Berlin organisieren und bezahlen zu lassen. Die Fluglinie ist laut EU-Fluggastrechteordnung dazu verpflichtet.
Die apf kann aufgrund dieser Situation Beschwerden nur annehmen und bearbeiten, wenn die Buchung des Tickets nach dem 15. August 2017 stattgefunden hat.
Kann ich mein Ticket umbuchen?
Sofern eine Umbuchung für das ausgestellte Ticket vorgesehen ist, bucht Air Berlin dieses auf Basis der gültigen Tarifkonditionen um. Falls dabei Gebühren fällig werden, müssen diese vom Kunden getragen werden.