Insolvenzverfahren Air Berlin eröffnet - Was bedeutet das für Passagiere?
Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, mit November 2017, ist es der Air Berlin nicht mehr möglich etwaige Ansprüche zu entschädigen. Die apf kann daher leider keine Beschwerdefälle zu Air Berlin mehr annehmen bzw. bearbeiten.
- Höhe des Flugpreises
- Begründung Ihrer Forderung (Annullierung, Verspätung, Nichtbeförderung, Downgrade, usw.)
- Höhe der Forderung und vollständige Kontodaten (Bankinstitug, KontoinhaberIn, IBAN, BIC/SWIFT)
- Angaben zum Flug (Buchungsnummer, Flugdatum, -zeit und -nummer ABXXXX, usw.)
- Beschwerdenummer bei Air Berlin, falls vorhanden ("V123456")
Die vollständigen Angaben müssen schriftlich an den Insolvenzverwalter geschickt werden: