Insolvenzverfahren Air Berlin eröffnet - Was bedeutet das für Passagiere?

Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, mit November 2017, ist es der Air Berlin nicht mehr möglich etwaige Ansprüche zu entschädigen. Die apf kann daher leider keine Beschwerdefälle zu Air Berlin mehr annehmen bzw. bearbeiten.

Nach aktuellem Kenntnisstand kann Air Berlin etwaige Ansprüche nicht mehr entschädigen bzw. erstatten. Aus diesem Grund ist es der apf leider nicht möglich Schlichtungsverfahren gegen die Air Berlin zu eröffnen bzw. weiterzuführen. Das betrifft auch bereits zugesagte Zahlungen, die nicht mehr erfolgt sind.
 
Betroffene Passagiere können ihre Ansprüche bis spätestens 1. Februar 2018 schriftlich im Insolvenzverfahren geltend machen. Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen bzw. Angaben notwendig:
  • Höhe des Flugpreises 
  • Begründung Ihrer Forderung (Annullierung, Verspätung, Nichtbeförderung, Downgrade, usw.)
  • Höhe der Forderung und vollständige Kontodaten (Bankinstitug, KontoinhaberIn, IBAN, BIC/SWIFT)
  • Angaben zum Flug (Buchungsnummer, Flugdatum, -zeit und -nummer ABXXXX, usw.) 
  • Beschwerdenummer bei Air Berlin, falls vorhanden ("V123456")

Die vollständigen Angaben müssen schriftlich an den Insolvenzverwalter geschickt werden:

Air Berlin Gruppe / Lucas Flöther
Postfach 10 30 10
18005 Rostock
 
Hinweis der apf: Es ist zu befürchten, dass Ihre Forderung höchstwahrscheinlich nur im Ausmaß einer sehr geringen Quote befriedigt werden kann.

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