Nach aktuellem Kenntnisstand wird Air Berlin, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit 1. November 2017, keine Ausgleichszahlungen mehr leisten und keine Betreuungsleistungen (wie etwa für selbst bezahlte Getränke, Snacks und Hotelübernachtungen), die Passagieren aufgrund von Flugverspätung und Flugannullierung zustehen würde, mehr erstatten.
Das gilt allerdings nicht für die Erstattung von Tickets, die nach dem 15. August 2017 – also nach dem Insolvenzantrag - gekauft wurden. Diese Tickets werden von der Fluglinie - nach aktuellem Stand weiterhin erstattet. Aufgrund dieser Information kann die apf daher derzeit nur Beschwerden bezüglich Ticketerstattung bearbeiten, sofern das Ticket nach dem 15. August 2017 gekauft wurde. Alle anderen Beschwerden gegen die Air Berlin können leider nicht mehr angenommen werden.
Ausstehende Forderungen können jedoch, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens geltend gemacht werden. Hierzu übermittelt Air Berlin allen Passagieren - zu einem späteren Zeitpunkt - unaufgefordert ein Formblatt. Mittels diesem Formular müssen Insolvenzgläubiger gemäß derzeitigem Informationsstand ihre Forderungen bis zum 1. Februar 2018, unter Angabe von Grund und Betrag, an folgenden Anschrift übermitteln:
Air Berlin Gruppe / Lucas Flöther
Postfach 10 30 10
18005 Rostock
Hinweis der apf: Es ist zu befürchten, dass Ihre Forderung höchstwahrscheinlich nur im Ausmaß einer sehr geringen Quote befriedigt werden kann.