Kündigung einer Kundenkarte
Im Streitfall mit dem Unternehmen sorgt die apf für rasche Lösungen. Anders als bei anderen Anbietern, ist das Service der apf für Sie als Fahrgast kostenlos und provisionsfrei. Das heißt, Fahrgäste erhalten immer den vollständigen Entschädigungsbetrag zurück und müssen auch im Erfolgsfall keine Provision zahlen.
In unserem heutigen Fall erfahren Sie bis zu welchem Alter eine Kundenkarte vergünstigt gekauft werden kann und wie Sie am besten vorgehen, um eine automatische Verlängerung der Kundenkarte zu verhindern.
Herr M. hat bis zu seinem 27. Lebensjahr jährlich die verbilligte Kundenkarte eines österreichischen Bahnunternehmens nach Hause gesendet bekommen. Im Jahr 2015 wurde ihm die Kundenkarte zwar zugesendet, allerdings musste er den vollen Preis dafür bezahlen. Deshalb hat er telefonisch Kontakt mit dem Bahnunternehmen aufgenommen, das ihn darüber informierte, dass der Studentenrabatt mit 27 Jahren endet und er die Karte nicht mehr verbilligt zu 19 Euro kaufen kann. Da er die Karte zum Normalpreis nicht mehr kaufen wollte, kündigte er die automatische Verlängerung für das Jahr 2016 im Zuge des Telefongesprächs. Als Herr M. die Kundenkarte im Jahr 2016 wieder erhielt und er diese zurücksenden wollte, wurde er darüber informiert, dass seine telefonische Kündigung nicht nachvollzogen werden könne. Da sich Herr M. mit dem Bahnunternehmen nicht einigen konnte, wandte er sich an die apf, die eine außerordentliche Kündigung ohne Schaden erwirkte.
Wenn Sie auch einmal eine Kundenkarte (wird nur von der ÖBB-Personenverkehr angeboten) kündigen möchten, erklären wir Ihnen hier wie Sie am besten vorgehen:
- Wenn Sie die Vorteilscard online kaufen, können Sie innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurücktreten. Das Rücktrittsrecht gilt nicht, wenn Sie die Vorteilscard bei der Personenkasse kaufen.
- Die Vorteilscard kann während der Vertragslaufzeit nicht gekündigt werden, auch dann nicht, wenn es z. B. Änderungen in den AGB des Bahnunternehmens gegeben hat. Bei vorzeitiger Kündigung sind Sie daher auf das Entgegenkommen des Unternehmens angewiesen.
- Eine ordentliche Kündigung ist erst zum Ende der Kartengültigkeit möglich. Vor Ablauf des Vertrags müssen Sie ein Verlängerungsschreiben des Bahnunternehmens erhalten. Wenn Sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt schriftlich widersprechen endet Ihr Vertrag. Um absolut sicher zu gehen, können Sie auch jederzeit während der Vertragslaufzeit kündigen. Die Kündigung gilt in diesem Fall aber auch erst mit Ende der einjährigen Geltungsdauer.
- Im Streitfall mit dem Bahnunternehmen können Sie Beschwerde bei der apf einbringen. Hier finden Sie das Beschwerdeformular der apf. Damit ist sichergestellt, dass wir Ihre Beschwerde rasch bearbeiten können, weil wir alle notwendigen Angaben erhalten, um mit dem Unternehmen Kontakt aufzunehmen.