Leistungsminderungen im Nachtzugverkehr

Die apf informiert über Fahrgastrechte bei Herabstufung, Verspätung, Ungeziefer und defekten Heizungen/Klimaanlagen im Nachtzugverkehr

Nachtzüge sind eine bequeme und umweltfreundliche Möglichkeit, lange Strecken zu reisen, während man schläft. Doch leider läuft nicht immer alles reibungslos. Von Verspätungen bis hin zu mangelhafter Ausstattung können verschiedene Probleme die Reise beeinträchtigen. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, welche Rechte man als Fahrgast hat und wie man Unterstützung erhalten kann.

Herabstufung - Schlafwagen wird nicht mitgeführt

Stellen Sie sich vor, Sie haben ein teures Schlafwagenabteil gebucht, aber bei Ihrer Ankunft am Bahnhof fehlen die gebuchten Schlafwagenwaggons. Eine Herabstufung dieser Art stellt eine klare Leistungsminderung dar. In solchen Fällen haben Fahrgäste das Recht auf eine teilweise Rückerstattung des Ticketpreises, wenn sie die Fahrt antreten. So muss das Bahnunternehmen zumindest den Differenzbetrag zur Buchungsklasse, in der man befördert wurde, erstatten. Eine Aufschlüsselung zu den Buchungsklassen und den Differenzbeträgen kann auf der Website der ÖBB-Personenverkehr eingesehen werden.

Zukünftig muss in der Buchungsbestätigung oder auf dem Ticket die Zusammensetzung des Preises angegeben werden. Damit erhalten Fahrgäste genauere Information über die jeweilige Höhe des Erstattungsbetrags.

Nachtzug ist verspätet

Verspätungen können den gesamten Reiseplan durcheinanderbringen. Sollte der Nachtzug stark verspätet sein, haben Sie abhängig von der Dauer der Verspätung Anspruch auf Entschädigung. Beispielsweise stehen Ihnen bei einer Verspätung ab einer Stunde 25 Prozent und bei einer Verspätung ab zwei Stunden 50 Prozent des Fahrpreises zu.

Ungeziefer im Zug

Ungeziefer im Schlafwagen ist ein ernstes Problem, das den Komfort und die Hygiene von Reisen massiv beeinträchtigen kann. Es gibt immer wieder Berichte, dass Fahrgäste von Bettwanzen und anderen Schädlingen geplagt werden. Sollten Sie von einem solchen Vorfall betroffen sein, sollten Sie dies umgehend dem Zugpersonal melden und eine schriftliche Beschwerde inklusive Nachweise (Beweisfotos, Attest) beim Bahnunternehmen einreichen. Es besteht in solchen Fällen gegebenenfalls ein Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzengeld. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Heizung/Klimaanlage ist defekt

Eine funktionierende Heizung oder Klimaanlage ist besonders in Nachtzügen wichtig. Defekte können zu unangenehmen Temperaturen im Abteil führen, was den Schlaf erheblich stört. Auch hier sollte das Problem dem Zugpersonal gemeldet werden. Auch in derartigen Fällen besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf teilweise Erstattung der Ticketkosten, wenn der Schlafkomfort erheblich beeinträchtigt wurde.

Unterstützung durch die apf

In all diesen Fällen von Leistungsminderung können sich Betroffene kostenlos an die apf wenden. Die apf hilft, die gesetzlichen Ansprüche durchzusetzen und steht beratend zur Seite. Dies gilt dann, wenn Beschwerden beim Zugunternehmen nicht erfolgreich waren oder innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat nicht beantwortet wurden.

Sie erreichen unser Team im Bahn-Bereich:
Mo-Fr 10:00 - 12:00 unter:
+43 1 5050707 710

Zurück