NIKI Insolvenz - neueste Informationen
Wie melde ich meine Entschädigungs- bzw. Erstattungsansprüche an?
Hinsichtlich der NIKI Insolvenz ist es wichtig, zwischen Ticketerstattung und Ausgleichszahlung/Entschädigung zu unterscheiden. Forderungen im Zusammenhang mit Ticketerstattungen werden im Insolvenzverfahren in Deutschland behandelt. Forderungen im Zusammenhang mit Ausgleichszahlungen bzw. Entschädigungen gemäß EU-Fluggastrechteverordnung - Flugverspätung, Flugannullierung etc. - sowie Probleme mit dem Gepäck, fehlerhafte Abbuchungen und nicht erfolgte Umbuchungen werden in Österreich abgewickelt.
Ausgleichszahlungen/Entschädigungen - sind in Österreich, beim Landesgericht Korneuburg, einzureichen
Mit Beschluss vom 12.Jänner 2018 wurde das Insolvenzverfahren in Österreich eröffnet. Masseverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Ulla Reisch. Anspruch auf Entschädigung haben Passagiere bei Flugverspätung, bei Problemen mit dem Gepäck (Gepäckschäden, –verluste oder -verspätung), fehlerhaften Abbuchungen oder nicht erfolgten Umbuchungen. Diese sind gegenüber der ausführenden Fluglinie geltend zu machen. Das bedeutet, wurde ein Flug von NIKI durchgeführt, können diese Forderungen, inklusive Forderungsbegründung, im österreichischen Insolvenzverfahren, unter GZ 36 S 5/18d, bis zum 14.Februar 2018 beim Landesgericht Korneuburg angemeldet werden.
WICHTIG: Für weiterführende Fragen bezüglich der Insolvenz sowie zur Anmeldung Ihrer Forderung ersuchen wir Sie, sich direkt mit den jeweiligen Insolvenzverwaltern unter den angegebenen Kontaktdaten in Verbindung zu setzen.
Das entsprechende Formular samt Information ist auf der Seite der zuständigen österreichischen Insolvenzverwalterin abrufbar. Bitte beachten Sie: Bei Anmeldung der Forderung ist eine Pauschalgebühr von 23 Euro auf das Gerichtskonto zu überweisen!
Ticketerstattungen sind in Deutschland einzureichen
Tickets die vor dem 15. August 2017 gekauft wurden
Der deutsche Insolvenzverwalter informiert auf seiner Homepage bezüglich Ticketkauf vor dem 15.8.2017 wie folgt:
„Alle Flugtickets, mit Buchungsdatum vor dem 15. August 2017 verlieren ihre Gültigkeit. Die Gläubiger mit Buchungen vor dem 15. August 2017 werden in Kürze per E-Mail informiert. Da die Buchungen über die Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG erfolgt sind und lediglich „operated by NIKI“ waren, sind diese Ticketkunden auch Gläubiger der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG.“
Wenn Sie bis dato kein Rundschreiben erhalten haben, können Sie Ihre Forderungen auf der Website http://www.airberlin-inso.de/ anmelden und das nach der Registrierung automatisch generierte Registrierungsformular PER POST zurücksenden.
Achtung: Die Frist für Einsendungen endet bereits am 1. Februar 2018! Bis dahin muss Ihr Schreiben bereits eingegangen sein!
Die Registrierung von Ansprüchen ist innerhalb der Anmeldefrist kostenlos. Wenn ein Gläubiger seine Ansprüche nach der oben genannten Frist für die Registrierung registriert, ist das Gericht berechtigt, eine Gebühr von 20 € in Rechnung zu stellen.
Tickets die ab dem 15. August 2017 gekauft wurden
Alle, die ihr Ticket ab dem 15.8.2017 gekauften haben, müssen sich schriftlich und unter Angabe von Buchungsdatum, Buchungs- und Ticketnummer sowie den Passagierdaten an die Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung wenden:
Laut Pressemitteilung des deutschen Insolvenzverwalters vom 14.12.2017 sollen Passagiere die direkt bei NIKI gebucht haben – sofern das Ticket nach dem Insolvenzantrag von Air Berlin Mitte August 2017 erworben wurde – den Reisepreis voraussichtlich voll erstattet bekommen. Dies gilt laut Schreiben für alle diese Tickets mit Reisezeitraum bis Ende Oktober 2018. Die Gesamte Pressemeldung ist unter folgendem Link abrufbar: http://insolvenzverwaltung.floether-wissing.de/news/items/niki-fast-alle-passagiere-werden-entschaedigt.html
Diesbezügliche und weitere Informationen finden Sie unter https://www.airberlin-inso.de/faq