Reisen zur Fußball Europameisterschaft 2024

Die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland startet in knapp zwei Wochen. Die apf informiert über Rechte bei Verspätungen und Ausfällen.

Die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland startet in knapp zwei Wochen. Fans aus ganz Europa haben sich Tickets für die Spiele gesichert – darunter auch viele aus Österreich. Die (Gruppen-)Spiele des österreichischen Nationalteams finden in Düsseldorf (17. Juni gegen Frankreich) und Berlin (21. Juni gegen Polen sowie 25. Juni gegen die Niederlande) statt. Um zu den Spielorten zu gelangen, können Fans das Flugzeug, die Bahn oder Fernbusse nutzen. Bei großem Andrang an den Flughäfen, Bahnhöfen und Busstationen kann es jedoch zu Verzögerungen in den Abläufen kommen. Die apf informiert über die wichtigsten Rechte im Zusammenhang mit den Verkehrsmitteln Flugzeug, Bahn und Fernbus für Reisende nach Berlin und Düsseldorf.

Anreise mit dem Flugzeug:

Um den ersten Spieltermin am 17.6. werden von Österreich aus Flüge von diversen Anbietern nach Düsseldorf bzw. zu den umliegenden Flughäfen (Köln-Bonn bzw. Dortmund) angeboten. Die Fluglinien Austrian Airlines, Eurowings und Ryanair bieten am bzw. vor dem Spieltag Direktflüge an. Nach Berlin gibt es ebenfalls täglich mehrere Direktverbindungen (u.a. Eurowings, Austrian Airlines).

Bei kurzfristigen Flugausfällen muss die Fluglinie die Wahl zwischen einer kostenlosen Erstattung des Ticketpreises inkl. Ausgleichszahlung (250 Euro pro Person) und einer alternativen Beförderung unter vergleichbaren Bedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt anbieten.

Reisende sollten sich in Fällen, in denen keine, oder eine unpassende Verbindung angeboten wird, direkt an die Fluglinie wenden und Umbuchungen auf einen passenden Flug einfordern. Dabei muss die Fluglinie auch auf andere Luftfahrtunternehmen umbuchen, sofern noch Plätze verfügbar sind.

Wenn das Luftfahrtunternehmen keine Wahl zwischen Erstattung oder anderweitiger Beförderung anbietet, sondern einseitig beschließt, die ursprünglichen Flugscheinkosten zu erstatten, haben Reisende Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten des neuen Flugscheins unter vergleichbaren Reisebedingungen.

Weitere Betreuungsleistungen wie etwa die Verpflegung, richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall und müssen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit stehen.

Ab einer zweistündigen Abflugsverspätung stehen ebenfalls Betreuungsleistungen im Verhältnis zur Wartezeit zu. Sollte auch die Ankunft des Flugzeuges um mehr als drei Stunden verspätet erfolgen, so stehen auch hier Ausgleichszahlungen von 250 Euro zu, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Außergewöhnliche Umstände sind im Einzelfall in einem Schlichtungsverfahren der apf zu prüfen.

Personen, denen die Beförderung gegen ihren Willen verweigert wird, haben ebenso das Recht auf eine alternative Beförderung und eine Ausgleichszahlung  von 250 Euro, sofern keine vertretbaren Gründe vorliegen. Vertretbare Gründe für eine Nichtbeförderung sind:

  • Zu spät beim Check-in
  • Keine gültigen Reisedokumente
  • Allgemeine und/oder betriebliche Sicherheitsgefährdung (z.B. stark alkoholisierte Personen)

 

Anreise mit dem Zug:

Die ÖBB-Personenverkehr sowie die Deutsche Bahn bieten Reisenden die Möglichkeit von Österreich aus in die EM-Austragungsstädte zu reisen. Dies ist mit diversen Tag- und Nachtzugangeboten möglich. Falls ein gebuchter Zug ausfällt oder 60 Minuten oder mehr verspätet ist, muss das Bahnunternehmen den Fahrgästen folgende Möglichkeiten anbieten:

  • Die Fahrt auf der gleichen, oder einer anderen Strecke ohne zusätzliche Kosten bei nächster Gelegenheit und unter vergleichbaren Bedingungen fortzusetzen (andere Bahnfahrt; Fernbus).
  • Reisende haben zudem das Recht, sich die Weiterreise selbst zu organisieren und die Kosten vom Bahnunternehmen rückerstattet zu erhalten, sofern das Bahnunternehmen zustimmt. Dem Fahrgast steht die Nutzung anderer öffentlicher Verkehrsdienste (Bus, Bahn) auch dann offen, wenn das Bahnunternehmen nicht binnen 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtzeit eine alternative Reisemöglichkeit anbietet.

Zudem steht den Fahrgästen eine Verspätungsentschädigung zu:

Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Fahrgäste 25 Prozent des Ticketpreises zurück
Ab 120 Minuten Verspätung erhalten Fahrgäste 50 Prozent des Ticketpreises zurück

Anreise mit dem Fernbus:


Flixbus bietet mehrmals täglich direkte Fernbus-Verbindungen zwischen Österreich und Berlin bzw. Düsseldorf an.

Ab einer Abfahrtsverspätung von mehr als 90 Minuten bzw. einem Busausfall stehen Reisenden Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit zu, sofern diese vor Ort vorhanden sind. Sollten die Reisenden selbst Mahlzeiten und Erfrischungen organisieren, so empfiehlt die apf unbedingt die Rechnungen aufzubewahren.

Bei einem Busausfall oder einer Abfahrtsverspätung von mehr als zwei Stunden muss das Busunternehmen proaktiv die Wahl zwischen folgenden Optionen anbieten:

Verzicht auf die Weiterreise und Antritt der kostenfreien Rückfahrt inklusive Erstattung des Fahrpreises (anteilig und gebührenfrei) ODER

die Fahrt zum ehestmöglichen Zeitpunkt ohne zusätzliche Kosten und unter vergleichbaren Bedingungen fortzusetzen (etwa mit einem Folge-Bus, oder einer anderen Verbindung).

Sollte das Busunternehmen diese Wahlmöglichkeit nicht anbieten, stehen 50 Prozent des Ticketpreises als Entschädigung zu.


Wir hoffen auf eine störungsfreie Anreise zur Europameisterschaft und auf ein gutes Abschneiden unseres Nationalteams.

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