Streik des Bodenpersonals bei der Lufthansa - Fluggastrechte
Lufthansa Bodenpersonal streikt - Was steht Fluggästen zu?
Aufgrund eines Streiks beim Bodenpersonal der Lufthansa kommt es vermehrt zu Flugausfällen. Die apf informiert Betroffene über Ihre Fluggastrechte.
Streik bei der Lufthansa - das sind Ihre Rechte
Hunderte Flüge der deutschen Lufthansa fallen dieser Tage aufgrund eines Warnstreiks des Bodenpersonals aus.
Davon sind auch Flüge von und nach Österreich betroffen. Die apf informiert über die geltenden Fluggastrechte in solchen Fällen.
Für betroffene Reisende stellt dies aufgrund der Kurzfristigkeit der Maßnahmen eine große Belastung dar. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung bietet jedoch einen ganz klaren Rahmen für dieses Szenario.
Kommt es aufgrund eines Streiks zu einer kurzfristigen Annullierung eines geplanten Fluges, für den bereits ein Ticket erworben worden ist, dann hat man als Fluggast das Recht auf:
- die Erstattung des Ticketpreises inkl. Steuern und Gebühren
ODER - den Rückflug zum Abflugsort zum frühestmöglichen Zeitpunkt
ODER - alternative Beförderung zum Reiseziel unter vergleichbaren Bedingungen ohne zusätzliche Kosten für den Reisenden (zum nächstmöglichen oder, auf Wunsch des Fluggastes, zu einem späteren Zeitpunkt)
Ebenso stehen Fluggästen in solchen Fällen Ausgleichszahlungen zu, die von der jeweils gebuchten Strecke abhängen und bis zu 600 EUR pro Person betragen können.
- bei Flügen bis zu 1.500 km: 250 Euro
- bei Flügen innerhalb der EU ab 1.500 km: 400 Euro
- bei Flügen von 1.500 km bis 3.500 km (nicht innerhalb der EU): 400 Euro
- Bei Flügen über 3500 km (nicht innerhalb der EU): 600 Euro
All dies gilt jedoch ausschließlich für Streikmaßnahmen des Beförderungsunternehmens selbst – was im Falle des Lufthansa-Streiks also zur Anwendung kommen dürfte.
Zudem müssen Reisende Betreuungsleistungen ab einer zweistündigen Abflugsverspätung oder Wartezeit auf die alternative Beförderung erhalten. Darunter fallen zumindest Verpflegung und Getränke, bei längeren Verzögerungen aber auch Hotel und Transferkosten.
Die von der Europäischen Kommission herausgegebenen Leitlinien erörtern weiter, dass ein Luftfahrtunternehmen die Kosten für die anderweitige Beförderung erstatten muss, wenn sie der Verpflichtung zum Angebot einer anderweitigen Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen nicht nachkommt.
Bevor eigenständig Ausgaben getätigt werden, empfiehlt die apf zunächst mit dem Servicecenter der Lufthansa in Kontakt zu treten und dort eine Umbuchung auf eine alternative Beförderung zu erwirken. Sollte dies nicht möglich sein, so sollten Fluggäste die Rechnungen für ihre getätigten Ausgaben aufbewahren, um sie letztlich bei der Fluglinie geltend zu machen.
Falls Sie vom Streik der Lufthansa durch eine Annullierung, oder eine Flugverspätung betroffen sind, finden Sie auf unserer Homepage einen Musterbrief mit dem Sie Ihre Rechte bei der Airline einfordern können: https://www.apf.gv.at/de/musterbriefe-entschaedigung-fluglinie.html
Erhalten Sie innerhalb einer Frist von sechs Wochen keine oder keine zufriedenstellende Antwort von der Fluglinie, verhilft Ihnen die apf kostenlos und provisionsfrei zu Ihrem Recht. Füllen Sie dazu einfach den Online-Schlichtungsantrag und unsere Expertinnen und Experten befassen sich mit Ihrem Anliegen.