Ticketausdruck beim Fahrkartenautomaten fehlgeschlagen

In unserem heutigen Fall geht es um einen fehlerhaften Fahrkartenautomaten, der trotz Bezahlung des Ticketpreises kein Ticket ausgedruckt hat.

Da der Fahrgast kein Ticket erhielt wandte er sich an den Personenschalter, wo er die Information, erhielt, sich ein neues Ticket zu kaufen und dass er sich telefonisch an die Störungshotline wenden soll, um den in bar bezahlten Betrag, für das nicht ausgedruckte Ticket zurückzuerhalten. Das Ansuchen auf Erstattung wurde, mit der Begründung, dass die Software keine Fehlermeldung aufgezeichnet hat, vom Bahnunternehmen abgelehnt, woraufhin sich der Fahrgast an die apf wandte. Die apf konnte vermitteln und der Beschwerdeführer erhielt die Ticketkosten in der Form von Gutscheinen vollständig erstattet.

Wenn Ihnen so etwas auch einmal passiert, empfiehlt die apf Folgendes:

  • Zahlen Sie das Ticket beim Automaten mit Bankomat- oder Kreditkarte, um die Zahlung nachweisen zu können. Bei dieser Zahlungsart druckt der Ticketautomat zuerst die Zahlungsbestätigung und erst danach das Ticket – also Ticket mitnehmen, um sich Unannehmlichkeiten zu ersparen.
  • Sollte das Ticket nicht (sofort) ausgedruckt werden, warten Sie ab, vielleicht wird es mit etwas Verzögerung ausgedruckt.
  • Dokumentieren Sie die Situation durch ein Foto, etwa mit Ihrem Smartphone, insbesondere wenn eine Störung am Display des Automaten erscheint.
  • Bitten Sie nach Möglichkeit eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter vom Personenschalter, die Situation beim Fahrkartenautomaten zu überprüfen.
  • Kontaktieren Sie die Störungshotline und lassen Sie sich eine Störungsnummer geben.
  • Kaufen Sie gegebenenfalls ein neues Ticket und lassen Sie dieses vom Zugbegleiter oder anderem Bahnpersonal personalisieren, also mit Ihrem Namen/Geburtsdatum versehen.
  • Wenn möglich, lassen Sie sich die Kontaktdaten anderer Fahrgäste, die den Vorgang beobachtet haben, geben.

Weitere Passagier- und Fahrgastrechte finden Sie hier.

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