Unwetter führen zu Verspätungen und Ausfällen im Flugverkehr

Zahlreiche Flugverbindungen sind betroffen. Die apf informiert über die Rechte der Reisenden bei Verspätungen und Annullierungen aufgrund von Wetterereignissen.

Extremwetterereignisse wie Starkregen und Überschwemmungen nehmen aufgrund des Klimawandels weiter zu. Zahlreiche Flugverbindungen sind von solchen Naturereignissen betroffen. Die apf informiert darüber, welche Rechte Reisende haben, die aufgrund von Wetterereignissen von Verspätungen und Annullierungen betroffen sind.

Unwetter im Flugverkehr

Unwetter sind oft schwer im Voraus vorherzusagen und können Flugpläne erheblich durcheinanderbringen. Kürzlich wurde beispielsweise eine Maschine der Austrian Airlines auf dem Flug von Palma nach Wien durch einen Hagelschauer über der Steiermark schwer beschädigt.

Aktuell kommt es vermehrt zu wetterbedingten Flugverspätungen und Ausfällen. Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht in solchen Fällen grundsätzlich Ausgleichszahlungen vor, die je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro liegen können. Allerdings sind Fluglinien unter bestimmten „außergewöhnlichen Umständen“ von dieser Pflicht ausgenommen. Ein Beispiel dafür sind “Wetterbedingungen, die mit der Durchführung des Fluges nicht vereinbar” sind. Das betroffene Luftfahrtunternehmen muss jedoch alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern.

Nachweis von außergewöhnlichen Umständen

In den Schlichtungsverfahren der apf muss das Luftfahrtunternehmen im Einzelfall nachweisen, dass ein „außergewöhnlicher Umstand“ vorliegt. Es reicht nicht aus, diesen Umstand nur zu behaupten. Das Luftfahrtunternehmen muss belegen, dass die Annullierung oder große Verspätung auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen ist und dass alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Folgen zu vermeiden.

Welche Leistungen stehen den Reisenden zu?

Auch bei Flugannullierungen oder Verspätungen aufgrund extremer Wetterbedingungen stehen den Reisenden bestimmte Leistungen zu. Der Anspruch auf Unterstützungs- und Betreuungsleistungen (wie Ticketkostenrückerstattung, anderweitige Beförderung zum Reiseziel, Verpflegung, Hotelunterbringung und Transfer zum Hotel) bleibt bestehen.

Die apf empfiehlt betroffenen Personen, sich zunächst direkt mit der Fluglinie in Verbindung zu setzen, falls keine Verpflegung und/oder Unterkunft proaktiv angeboten wird. Wenn eine Unterkunft und/oder Verpflegung selbst organisiert und bezahlt werden muss, sollten unbedingt alle Rechnungen und Belege aufbewahrt und so bald wie möglich bei der Fluglinie zur Erstattung eingereicht werden.

Die apf stellt Musterbriefe für derartige Anliegen zur Verfügung:

https://www.apf.gv.at/de/musterbriefe-entschaedigung-fluglinie.html


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